

Vertreter seltener Erkrankungen in der Rheuma-Liga zeigten sich auf einem bundesweiten Treffen* besorgt über die Praxis sozialmedizinischer Begutachtung. Gesundheits-Einschränkungen, die sich rasch ändern, können so nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Es komme vor, dass man am Tag vor der Untersuchung wegen starker Beschwerden nicht einmal das Haus verlassen könne, aber am Tag der Untersuchung kein Problem mit der Anreise habe. Ein Gutachter müsse deshalb vielmehr den Verlauf einer chronischen Erkrankung im Blick haben, schlussfolgerte auch der Referent der Veranstaltung, Dr. Michael Loeck, ärztlicher Gutachter der Rentenversicherung Hessen (Foto) . Nur so ließen sich die Auswirkungen chronischer Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit erkennen. Häufigkeit, Dauer und Schwere der Phasen einer Verschlechterung seien zu beachten. Deswegen sei es wichtig, dass dem Gutachter medizinische Unterlagen der behandelnden Ärzte zur Verfügung gestellt würden. Loeck informierte die Teilnehmer insbesondere über wichtige Schritte im Begutachtungs-Verfahren und deren Bedeutung für die Antragsteller.
Die Angst, dass ein Gutachter die Bedeutung der Erkrankungen aufgrund ihres seltenen Vorkommens nicht richtig einschätzt, versuchte er zu zerstreuen. Die Häufigkeit einer Erkrankung spiele keine Rolle, wichtig sei das Beschwerdebild in ein Leistungsbild zu übertragen. Ein Beispiel: Schmerzen im Handgelenk gehen auf einen Knochenbruch zurück. Nach Abschluss der Behandlung ist mit einer Wiederherstellung der Gelenkfunktion zu rechnen. Sind die Beschwerden durch eine rheumatoide Polyarthritis verursacht, ist nur eine Linderung der Schmerzen zu erwarten. Eine Beeinträchtigung des Gelenkes bleibt bestehen.

Evelyn Küpper (Foto) von der Lebenshilfe Düsseldorf stellte auf dem Treffen die Rechte der Betroffenen bei der Begutachtung dar und erläuterte den Paragraphen 14 SGB IX, der für das Begutachtungsverfahren eine besondere Bedeutung hat: Der Kostenträger muss dem Antragsteller laut Gesetz drei wohnortnahe, barrierefrei zu erreichende Gutachter benennen. Küpper rät bei negativen Erfahrungen mit einem Behördengutachter – zum Beispiel, weil er sich nicht mit der speziellen Erkrankung auskennt - selbst einen Gutachter zu benennen. Die Kosten hat der zu übernehmen. Sie empfiehlt den Betroffenen, sich sehr gut vorzubereiten und sich vor allen nicht zu schämen und die Einschränkungen und Defizite zuzugeben, denn „Sie sind der Fachmann in eigener Sache.“
Vortrags-Folien :
*Die Veranstaltung fand mit freundlicher Unterstützung von UCB statt.
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