
Für chronisch Rheumakranke ist das Funktionstraining, das als ergänzende Leistung zur Rehabilitation im SGB IX verankert ist, ein wichtiger Baustein in der Versorgung. Um zu verhindern, dass die Gelenke versteifen wird von Rentenversicherung und Krankenversicherung die Bewegungstherapie (als Trockengymnastik oder Warmwassergymnastik) gefördert.
Vor Ort organisieren die Gruppen der Deutschen Rheuma-Liga das Funktionstraining. Die Deutsche Rheuma-Liga hat auf Bundesebene eine Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining mit Krankenkassen und Rentenversicherungen verhandelt und kann nun auch in Zukunft für chronisch Rheumakranke das wichtige Bewegungstraining anbieten.
Urteil des Bundessozialgerichts zum Funktionstraining
Das Bundessozialgericht hatte am 17.6.2008 über mehrere Fälle im Funktionstraining zu entscheiden. Die Entscheidung wurde in einem Fall an das zuständige Landessozialgericht zurückverwiesen. Das Bundessozialgericht hat sich aber mit den grundsätzlichen Fragen zum Leistungsanspruch befasst. Dabei hat das Gericht grundsätzlich verneint, dass die Partner der Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport und Funktionstraining die Regelungsbefugnis haben, Funktionstraining zeitlich zu befristen. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass sich eine Einschränkung der Anspruchshöchstdauer derzeit aus gesetzlichem und untergesetzlichem Recht nur dadurch ergibt, dass die Leistungen im Einzelfall geeignet, notwendig und wirtschaftlich sein müssen. In drei weiteren Fällen haben die beklagten Krankenkassen daher den Anspruch der Kläger anerkannt.
Die Deutsche Rheuma-Liga hat bereits seit langem gefordert, die Verordnung von Funktionstraining an der medizinischen Notwendigkeit auszurichten. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass dies auch der derzeitigen Rechtslage entspricht. Die Deutsche Rheuma-Liga hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bereits aufgefordert, die Rahmenvereinbarung zu Rehabilitationssport und Funktionstraining unter Einbeziehung des Gerichtsurteils zu überarbeiten. Auch die Spitzenverbände der Krankenkassen wurden auf das Urteil hingewiesen und gebeten, ihre Geschäftsstellen entsprechend zu informieren.
Den Urteilsbericht können Sie nachlesen unter: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2008&nr=10427
Hier geht es zum Urteil
Hilfe zur Selbsthilfe durch Funktionstraining: Vorraussetzungen, Grenzen und Möglichkeiten.
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