

Seit dem 1. Juli 2008 haben die Kassen die Erstattungsgrenze für Medikamente, die so genannten Festbeträge, gesenkt. Liegen die Verkaufspreise 30 Prozent unter dem Festbetrag, dann sind die Medikamente zuzahlungsbefreit.
Mit dem 1. September 2010 wurden einige Medikamente von der Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel gestrichen. Die aktualisierte/akutelle Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente für rheumakranke Menschen können Sie hier abrufen.
Wenn die Pharmaindustrie ihre Preise nicht entsprechend reduziert, muss der Patient zusätzlich zu den Rezeptkosten auch die Differenz zum Festbetrag zahlen. Wenn eine zusätzliche Zuzahlung (Aufzahlung) erforderlich wird, trifft die Festbetragsregelung auch chronisch Kranke. Das AVWG (Arzneimittelversorungswirtschaftlichkeitsgesetz) sieht keine Ausnahmen vor.
Leitbild der Deutschen Rheuma-Liga
Das Dokument gibt Auskunft über Werte, Handlungsfelder und Ziele des Verbandes