
Seit dem 1. Juli 2008 haben die Kassen die Erstattungsgrenze für Medikamente, die so genannten Festbeträge, gesenkt. Liegen die Verkaufspreise 30 Prozent unter dem Festbetrag, dann sind die Medikamente zuzahlungsbefreit.
Seit dem 1. September 2010 wurden einige Medikamente von der Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel gestrichen. Die Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente für rheumakranke Menschen wird im Moment aktualisiert und steht Ihnen in Kürze wieder auf den Seiten der Rheuma-Liga zur Verfügung.
Wenn die Pharmaindustrie ihre Preise nicht entsprechend reduziert, muss der Patient zusätzlich zu den Rezeptkosten auch die Differenz zum Festbetrag zahlen. Wenn eine zusätzliche Zuzahlung (Aufzahlung) erforderlich wird, trifft die Festbetragsregelung auch chronisch Kranke. Das AVWG (Arzneimittelversorungswirtschaftlichkeitsgesetz) sieht keine Ausnahmen vor.
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Leitbild der Deutschen Rheuma-Liga
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