
Deutsche Rheuma-Liga fürchtet weitere Belastungen für chronisch Kranke
Strukturelle Verbesserungen in der fachärztlichen Versorgung fehlen
Bonn, 27. Oktober 2006.
„Der Entwurf zur Gesundheitsreform ist ein Schritt weg von der solidarischen Finanzierung“, kritisiert die Deutsche Rheuma-Liga. Geringverdiener und Rentner mit Minirenten, zu denen viele chronisch rheumakranke Menschen zählen, werden durch die Reform zukünftig noch mehr belastet, so die Einschätzung. Krankenkassen können künftig einen Zusatzbeitrag bis zu einem Prozent des Einkommens von den Versicherten verlangen. Für Geringverdiener kann das aber im Fall des Falles mehr als ein Prozent ausmachen, denn die Krankenkassen dürfen bis zu acht Euro pro Monat pauschal erheben. „Das können wir im Interesse unserer ohne hin mit vielen krankheitsbedingten Folgekosten belasteten Betroffenen nicht tolerieren“, unterstreicht Ursula Faubel, Geschäftsführerin des 250.000 Mitglieder zählenden Verbandes.
Leider biete der Gesetzentwurf auch keine strukturelle Verbesserung in der fachärztlichen Versorgung. „Wir begrüßen zwar grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung durch Veränderungen im Vertragsarztrecht die Versorgung zu verbessern. Uns gehen die Maßnahmen aber nicht weit genug.“ Die Deutsche Rheuma-Liga fordert zum Beispiel, dass festgelegt wird, wie viele Rheumatologen in den einzelnen Bezirken im Verhältnis benötigt werden. Hierfür sind gesetzliche Regelungen bei der Bedarfsplanung erforderlich.
Einen positiven Ansatz im Gesundheitsreformgesetz sieht die Rheuma-Liga in der Stärkung der Rehabilitation als Pflichtleistung der Krankenkassen. Allerdings beschränkt sich die Reform dabei auf die Geriatrie. „Das reicht uns nicht“, sagt Ursula Faubel. Krankenkassen verweigerten den Patienten derzeit viel zu häufig den Zugang zur Rehabilitation, weil es eine „Kann“-Leistung ist und so Kosten eingespart werden. Dadurch aber erschwert man es den chronisch Erkrankten ihre Rest-Gesundheit und damit ihre Arbeitskraft zu erhalten- zum Schaden der Patienten und letztlich auch der Gesellschaft. Die Rheuma-Liga fordert daher generell die Rehabilitation als Pflichtleistung der Krankenkassen im Gesetz zu verankern.
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