
Bedarfsplanung muss fachliche Schwerpunkte der Ärzte berücksichtigen
Patienten bei Öffnung der Krankenhäuser einbeziehen
Bonn, 13. November 2006. „Die bisherige Praxis der Bedarfsplanung wird einer angemessenen Versorgung rheumakranker Menschen nicht gerecht“, kritisiert die Deutsche Rheuma-Liga anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss in Berlin. Bei der Bedarfsplanung werden nicht die Schwerpunkte der Ärzte (Kardiologie, Rheumatologie etc.), sondern lediglich die Arztgruppen (Innere Medizin) berücksichtigt. „Dies führt dazu, dass sich immer wieder Rheumatologen wegen einer angeblichen Überversorgung nicht niederlassen können, obwohl in der ganzen Region kein Rheumatologe praktiziert“, erläutert Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband. „Die Gesundheitsreform geht dieses Thema überhaupt nicht an. Das bedauern wir außerordentlich, denn wir vermissen klare Vorgaben zur gesetzlichen Regelung der Bedarfsplanung.“
Eine Verbesserung der ambulanten Versorgung, insbesondere bei seltenen rheumatischen Erkrankungen und schweren Verlaufsformen, erwartet die Rheuma-Liga durch die im Gesetz vorgesehene Öffnung der Krankenhäuser. „Wir fürchten allerdings, dass die Umsetzung nur langsam vonstatten geht, da die konkrete Umsetzung Ländersache ist und die beteiligten Institutionen bisher nur punktuell mit diesem Thema befasst waren“, so Faubel. Auf jeden Fall müsse sichergestellt werden, dass bei der Landeskrankenhausplanung die Patientenvertreter einbezogen werden. Auch dies ist bisher im Gesetz nicht vorgesehen und muss aus Sicht der Rheuma-Liga dringend nachgebessert werden.
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