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Gute Reha demnächst nur gegen höhere Eigenbeteiligung?


Bonn, 12. Dezember 2006.  Patienten, die eine Reha in Anspruch nehmen, haben ein Mitspracherecht bei der Wahl der Klinik. Zukünftig werden sie dafür jedoch zur Kasse gebeten, jedenfalls dann, wenn sie sich z.B. wegen guter rheumatologischer Angebote für eine Reha-Klinik entscheiden, die teurer ist als die Einrichtung, mit der ihre Kasse einen Vertrag hat. Die Mehrkosten müssen die Patienten tragen, so sieht es das Gesetz zur Gesundheitsreform vor. „Auf diese Weise wird aus unserer Sicht ein unsinniger ruinöser Preiswettbewerb unter den Rehabilitationseinrichtungen ausgelöst, der ohne jede Berücksichtigung von Qualitätsaspekten stattfindet“, kritisiert die Deutsche Rheuma-Liga. Außerdem werde die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes nach dem SGB IX damit im Rahmen des SGB V an die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen gebunden. „Das darf aus unserer Sicht nicht Realität werden“, mahnt die Rheuma-Liga. Zumal die Reha für chronisch Rheumakranke extrem wichtig ist, um trotz der ständigen Schmerzen, Erschöpfung und den Gelenkzerstörungen den Alltag zu meistern.

 

Mindestens ein Drittel der Menschen, die von einer rheumatoiden Arthritis betroffen sind, erhalten während der gesamten Krankheitsdauer keine Leistungen zur Rehabilitation. Und wenn, dann werden die Rehamaßnahmen oft erst viel zu spät eingeleitet. Die Rheuma-Liga fürchtet, dass die Gesetzlichen Krankenkassen zukünftig unter dem Druck  sparsamer wirtschaften zu müssen noch seltener Rehabilitationsmaßnahmen bewilligen werden.

 

Eine positive Regelung sieht das Gesetz für den Bereich der geriatrischen Rehabilitation vor: Diese soll eine Pflichtleistung der GKV werden, damit auf diesem Weg Pflegebedürftigkeit verhindert werden kann. Faubel: „Dies ist sicher eine richtige Maßnahme, sie geht aber aus unserer Sicht nicht weit genug, da für rheumakranke und andere chronisch kranke Menschen die Verhinderung von Pflegebedürftigkeit bereits wesentlich früher ansetzen muss. Hier ist unsere Forderung, die Rehabilitation generell als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern.“




Stand: 14.12.2006


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