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Gesundheitsreform - Zweitmeinung bei besonders teuren Therapien


Bonn, 16. Januar  2007.  Aus Sicht der Deutschen Rheuma-Liga ist grundsätzlich gegen ein Zweitmeinungsverfahren bei besonders teuren Arzneimitteln nichts einzuwenden. Die Deutsche Rheuma-Liga befürchtet jedoch, dass aufgrund der fehlenden Zahl von Rheumatologen durch die geplante Neuregelung zusätzliche Engpässe in der Versorgung entstehen. „Bereits jetzt betragen die Wartezeiten für einen Termin beim Rheumatologen zum Teil über 6 Monate“, weiß Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband in Bonn. „Wenn sich diese unhaltbare Situation durch Zweitmeinungsverfahren verschärft, wird dies der Versorgung weiteren Schaden zufügen.“  Zumal es in Teilen der östlichen Bundesländer einen akuten Mangel an Fachärzten gibt. „Wer also soll hier eine Zweitmeinung abgeben?“ fragt die Rheuma-Liga.

Vor der  Einführung solcher Verfahren sei außerdem sicherzustellen, dass für die Patienten keine zusätzlichen Kosten anfallen, z. B. durch erneute Zahlungen von Praxisgebühren im neuen Quartal und zusätzliche Fahrtkosten.

Als positiv bewertet die Rheuma-Liga, dass besondere Arzneimittel in die Praxisbesonderheiten eingehen und bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Faubel: “Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben, wodurch die Versorgung der Patienten mit innovativen Medikamenten erschwert wurde.“

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass bei der Verordnung von besonderen Arzneimitteln ein speziell qualifizierter Arzt eine Zweitmeinung abgeben muss. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich auf die gentechnisch erzeugten, hochpreisigen Medikamente (Biologica) verwiesen.




Stand: 17.01.2007


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