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Medikamente vor und während der Schwangerschaft


Allgemeines zu Medikamenten in der Schwangerschaft

Welche Medikamente dürfen in der Schwangerschaft eingenommen werden? Diese Frage klingt einfach, kann aber nur mit vielen wenns und abers beantwortet werden. Dies hat mehrere Gründe:

Rheuma und Schwangerschaft

Auch Patientinnen mit chronischen rheumatischen Erkrankungen wie der rheumatoiden Arthritis oder SLE müssen nicht auf Kinder verzichten. Einzelheiten finden sich in dem empfehlenswerten Buch Schwangerschaft bei Rheuma von Dr. med. W. Brückle in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rheuma-Liga, erschienen im Urania Verlag, Berlin.

Bezüglich der medikamentösen Therapie können bei Einhaltung folgender Grundsätzen viele Probleme verhindert oder gelöst werden:

1. Die Familienplanung muss stets bei der Therapieplanung berücksichtigt werden.
Patientinnen sollten ihren Arzt fragen, ob bei der beabsichtigten Therapie eine sichere Empfängnisverhütung notwendig ist, und wenn ja, ob auch Wartezeiten nach Beendigung der Therapie erforderlich sind.

2. Bei dem Thema Schwangerschaft und Medikamente wird eine Person oft vergessen: der Vater. Männer, die Rheumamedikamente einnehmen, müssen wissen, ob dadurch die Zeugungsfähigkeit beeinträchtigt wird oder gar die Gefahr von Missbildungen besteht, wenn sie während der Therapie ein Kind zeugen.

3. Bei einer geplanten Schwangerschaft muss die Therapie individuell optimiert werden und eventuelle Wartezeiten beachtet werden.

4. Kommt es bei bestehender Therapie zu einer ungeplanten Schwangerschaft so ist zunächst das Risiko für das Ungeborene zu beurteilen und anschließend die Therapie zu optimieren.

5. Bei bestehender Schwangerschaft muss über die nachfolgende Stillzeit nachgedacht werden. Muttermilch ist die beste Ernährung für den Säugling, kann jedoch Medikamente die die Mutter einnimmt enthalten und so das Kind schädigen. Für viele Medikamente ist dieses Risiko schwer abzuschätzen. Wenn auf ein solches Medikament nicht verzichtet werden kann wird zum Abstillen geraten.

Spezielle Empfehlungen zu Rheumamedikamenten und Schwangerschaft

Für viele Medikamente ist ein klares Erlaubt oder Nicht erlaubt angegeben. Bei einigen Medikamenten ist die Entscheidung nicht so einfach, da diese zwar das Ungeborene schädigen können oder zu wenig Erfahrungen vorliegen, andererseits kann jedoch die fehlende Therapie einen größere Gefahr darstellen. In diesem Fall findet sich in der Tabelle der Hinweis nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung.

Tabelle 1: erlaubte und nicht erlaubte Rheumamedikamente in Schwangerschaft und Stillzeit 

Tabelle 2: Rheumamedikamente bei Männern mit Zeugungswunsch

Abschließend ist noch auf ein häufiges Missverständnis hinzuweisen: Viele Schwangere befürchten, dass die versehentliche Einnahme nicht erlaubter Medikamente automatisch zu Missbildungen führt. Diese Furcht ist unbegründet. Wurde in Unkenntnis der Schwangerschaft ein nicht erlaubtes Medikament eingenommen, so muss durch den Arzt beurteilt werden wie groß das Risiko für das Ungeborene ist. Dabei werden Dosis, Dauer der Einnahme, Schwangerschafts­stadium, Begleitmedikamente und -erkrankungen berücksichtigt. Eigene Erfahrungen bei der Arzneimitteltherapieberatung zeigen, dass sehr selten ein so hohes Risiko besteht, dass ein Schwangerschaftsabbruch erwogen werden muss. Meist genügt das sofortige Absetzen und besonders sorgfältige Schwangerschaftskontroll­untersuchungen.

Fazit

Patientinnen und Patienten sollten ihre Familienplanung vor Therapiebeginn mit dem Arzt besprechen. Die komplexen Fragestellun­gen bezüglich Vaterschaft, Schwangerschaft und Stillzeit bei Medikamenten­einnahme erfordern eine sorgfältige individuelle Abwägung von Nutzen und Risiko. Dies kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten geschehen: Patientin bzw. Patient, Hausarzt, Rheumatologe und Gynäkologe. Bei besonderen Problemen muss ein Medikamentenexperte hinzugezogen werden (siehe Textkasten).

 

Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth,
Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische Hochschule Hannover

 




Stand: 05.06.2009


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