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Neue Regelung in der Arzneimittelversorgung


Womit müssen Rheumakranke rechnen?

Seit dem 1. Juli 2008 haben die Kassen die Erstattungsgrenzen für Medikamente, die so genannten Festbeträge, gesenkt. Wenn die Pharmaindustrie ihre Preise nicht entsprechend reduziert, muss der Patient zusätzlich zu den Rezeptkosten auch die Differenz zum Festbetrag zahlen. Wenn eine zusätzliche Zahlung erforderlich wird, trifft die Festbetragsregelung auch chronisch Kranke. Das AVWG (Arzneimittelversorgungs-wirtschaftlichkeitsgesetz) sieht keine Ausnahmen vor.

Zusatzkosten vermeiden

Verordnet Ihnen der Arzt ein Medikament, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss er sie vorab darüber informieren. In der Rheumatologie werden nach aktuellem Informationsstand der Rheuma-Liga nur wenige Medikamente eingesetzt, bei denen neue Zuzahlungen notwendig werden. Wenn der Arzt Ihnen ein Medikament verordnet, bei dem Zusatzkosten entstehen können Sie nach einem günstigeren Arzneimittelpräparat fragen. Scheuen Sie sich dabei nicht, die Verordnungen genau zu hinterfragen und mehr Informationen einzufordern.

Manche Medikamente werden billiger

Wenn der Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, entfällt die Zuzahlung. Das trifft jetzt schon auf mehr als 2.000 Medikamente zu. Darunter auch einzelne Kortisonpräparate und mehrere Schmerzmittel. Eine Liste aller Medikamente ist auf den Internetseiten der Gesetzlichen Krankenkassen zu finden: www.gkv.info. Die aktualisierte Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente für rheumakranke Menschen können Sie hier abrufen.

Wer zusätzlich sparen möchte, kann sich außerdem bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob diese Online-Einkäufe über Internetapotheken fördern. Weiteres Einsparpotenzial bieten Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen für bestimmte Wirkstoffe, die häufig benötigt werden. Ab Herbst können sich Patienten bei ihrer Krankenkasse informieren, welche Medikamente dazugehören.

Weitere Änderungen: Bonus-Malus-Regelung ab 2007

Falls ein Arzt teure Medikamente verordnet, obwohl es auch günstigere gibt, können die Kassen zukünftig von ihm einen finanziellen Ausgleich verlangen, den Malus. Verordnet ein Arzt jedoch preisgünstige Medikamente, erhält er einen Bonus. Um zu ermitteln, welche Präparate billiger sind, wird festgelegt, wie viel eine Medikamentendosis pro Tag durchschnittlich kosten darf. Diese Bonus-Malus-Regelung tritt ab Januar 2007 in Kraft. Nach den Vorgaben des Bundesministeriums soll die genaue Ermittlung der Tagesdurchschnittskosten für bestimmte Medikamentengruppen bis Ende 2006 erfolgt sein. Ob Medikamente zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen in die Bonus-Malus-Regelung einbezogen werden, steht noch nicht fest. Ärzte dürfen Ihnen deshalb mit Hinweis auf ein bereits ausgeschöpftes Budget die Verschreibung von Medikamenten nicht verweigern. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an Ihre Krankenkasse oder die Ärztekammer. 




Stand: 17.09.2010
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