Bonn, 18. Mai 2016.
In Deutschland leben mehr als 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen, von denen rund 800.000 auf Eingliederungshilfe angewiesen sind. Die Bundesregierung hat nun einen Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vorgelegt, mit dem die Inklusion eigentlich weiter vorangetrieben werden sollte – doch das neue Gesetz grenzt behinderte Menschen aus.
Wer die sogenannte Eingliederungshilfe bekommt, also Hilfe bei der Aufnahme einer Arbeit, in der Mobilität oder für betreutes Wohnen, muss nach dem Willen der Bundesregierung künftig in fünf von neun Lebensbereichen massiv eingeschränkt sein. Diese Neuregelung soll offensichtlich behinderten Menschen die Inanspruchnahme von Leistungen erschweren, die ihnen nach heutigem Recht zustehen würden. Viele Betroffene würden so aus dem System fallen: Ausgrenzung statt Inklusion wäre die Folge.
Für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist auch die Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe zwingend notwendig. Sonst bedeutet dies für viele Betroffene ein Leben an der Armutsgrenze – nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Ehepartner und Familien, denn ihr Einkommen wird auch herangezogen.
Eine selbstbestimmte Lebensführung darf nicht Privileg von Nichtbehinderten sein. Der Gesetzesentwurf kann dazu führen, dass behinderte Menschen ihren Wohnort und die Wohnform nicht mehr frei wählen können.
„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung ein Gesetzeswerk als modernes Teilhaberecht bezeichnet, das in erster Linie ein Spargesetz ist. Es fördert Inklusion nicht, es grenzt aus.“, resümiert Prof. Dr. Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga.
Weiterführende Informationen finden sich in der Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga zum Bundesteilhabegesetz unter www.rheuma-liga.de/stellungnahmen
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