In einer Anhörung des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit in Berlin hat die Deutsche Rheuma-Liga zu dem Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes Stellung bezogen.
„Der vorliegende Referentenentwurf ist aus unserer Sicht nicht ausreichend, um dem Anspruch einer Verbesserung der Situation von Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für die als Ziel des Gesetzentwurfs definierte bessere Unterstützung von Patienten im Fall eines Behandlungsfehlers“, so Ursula Faubel, Geschäftsführerin der 260.000 Mitglieder zählenden Deutschen Rheuma-Liga. „Auch die vorgesehene Stärkung der Patientenbeteiligung bleibt weit hinter den Forderungen der Patientenorganisationen zurück. Wir fürchten sogar, dass bereits in der Rechtsprechung etablierte Rechte zur Aufklärung der Patienten auf der Strecke bleiben. Da muss dringend nachgebessert werden“, fordert Faubel.
Patienten haben nach den Erfahrungen aus der Beratungsarbeit der Deutschen Rheuma-Liga erhebliche Probleme, ihre Rechte im Fall eines Behandlungsfehlers durchzusetzen. Die Deutsche Rheuma-Liga hält es daher nicht für ausreichend, das bisher in der Rechtsprechung entwickelte Arzthaftungsrecht nur zu kodifizieren. Bisher müssen die Patienten nicht nur nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sondern auch, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den Schaden des Patienten ist. Lediglich bei groben Behandlungsfehlern wird die Beweislast umgekehrt und der Arzt muss zeigen, dass der Fehler nicht ursächlich ist für den Schaden. Die Deutsche Rheuma-Liga fordert, diese Beweislastumkehr auch bereits bei einfachen Behandlungsfehlern einzuführen. Die Beweislastumkehr sollte auch bei Behandlungen gelten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, so genannte IGeL-Leistungen. Die Nichtherausgabe der Dokumentation sollte generell zur Beweislastumkehr führen.
Analog zu Ländern wie Österreich sollte auch in Deutschland ein Fonds zur Unterstützung von Betroffenen eingerichtet werden, aus dem Patientinnen und Patienten Unterstützungsleistungen erhalten, wenn die Haftungsfrage im Zivilprozess nicht geklärt werden konnte. Dieser Fonds könnte paritätisch von Vertretern der Leistungserbringer und der Patientenorganisationen verwaltet werden, schlägt die Deutsche Rheuma-Liga vor.
Auch die vorgesehene Stärkung der Patientenbeteiligung bleibt weit hinter den Forderungen der Patientenorganisationen zurück. „Zwar wurden in einzelnen Bereichen Verbesserungen vorgesehen, aber gerade bei der Bedarfsplanung auf Landesebene reicht ein bloßes Anhörungsrecht nicht aus. Patienten müssen auf Landesebene mitberaten, wenn es um die Versorgung mit Arztpraxen geht“, unterstreicht Faubel. Auf Bundesebene soll ein Stimmrecht in Verfahrensfragen etabliert werden, um die Beteiligung weiter auszubauen, fordert die Rheuma-Liga.
Die Deutsche Rheuma-Liga hält es zudem für unerlässlich, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umzusetzen. „Der Referentenentwurf enthält hierzu keine Regelungen“, konstatiert Ursula Faubel: „Vor allem in den Bereichen Barrierefreiheit von ortsnahen Versorgungseinrichtungen und Mitspracherechte von behinderten Menschen wird die Konvention nicht umgesetzt.“
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