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Pflegehilfsmittel: Kategorien, Voraussetzungen, Beratung

Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Wir erklären, welche Voraussetzungen es braucht und wie Sie die Mittel erhalten.

Übersicht

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezahlt werden, müssen ärztlich verordnet sein. Sie sollen helfen, Behinderungen oder Erkrankungen auszugleichen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Sozialgesetzbuch V. Ein Beispiel dafür sind Gehstützen, Orthesen, Prothesen, Brillen, Hörgeräte und vieles mehr.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sollen dazu beitragen, Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen und Beschwerden zu lindern. Außerdem sollen sie Pflegepersonen die Pflege erleichtern. Die Kosten für Pflegehilfsmittel übernehmen die Pflegekassen, wenn die Pflege ambulant erfolgt, also in der eigenen Wohnung, als betreutes Wohnen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft (Sozialgesetzbuch XI). Pflegehilfsmittel werden in verschiedene Kategorien unterteilt.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hierzu gehören beispielsweise Hygieneartikel, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Inkontinenzartikel. „Zum Verbrauch“ bedeutet, dass diese in der Regel nur einmal verwendet werden. Die Pflegekassen können diese Hilfsmittel für ihre Versicherten besorgen oder erstatten die Kosten für bis zu 40 Euro pro Monat.

Technische Pflegehilfsmittel

Hierzu zählen beispielsweise das Pflegebett, der Pflegerollstuhl, Lagerungshilfen, Aufstehhilfen oder der Hausnotruf. Für diese Pflegehilfsmittel müssen Sie einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, zuzahlen. Entscheiden Sie sich für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Größere technische Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen oft auch leihweise überlassen – dann entfällt die Zuzahlung. Zur Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel gehört immer auch die individuelle Anpassung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Dies beinhaltet auch eine Einführung in den Gebrauch.

Doppelfunktionale Hilfsmittel

Unter doppelfunktionalen Hilfsmitteln versteht man Hilfsmittel, die sowohl von der Krankenkasse wie auch von der Pflegekasse übernommen werden können. Die Abgrenzung zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel ist nicht immer einfach, denn auch Ärzte können zum Beispiel ein Pflegebett, einen Rollator oder einen Rollstuhl verordnen. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Wer tatsächlich die Kosten erstattet, regeln die Kassen meist intern. Eine individuelle Beratung bei der Krankenkasse oder Pflegekasse ist hier sinnvoll.

Pflege- und Hilfsmittelverzeichnis

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gibt ein Hilfsmittelverzeichnis heraus, in dem auch Pflegehilfsmittel gelistet sind. Es ist nur online erfügbar. Pflegehilfsmittel finden sich dort ab Produktgruppe 50.

Was sind digitale Pflegeanwendungen?

Digitale Pflegeanwendungen – kurz: DiPA – sind Apps oder browserbasierte Internetanwendungen. Sie sollen Pflegebedürftige und Angehörige im Pflegealltag unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Apps mit Übungen zur Sturzprophylaxe oder ein Gedächtnistraining. DiPA gibt es nicht auf Rezept.

Seit Januar 2022 übernehmen die Pflegekassen jedoch auf Antrag und nach Genehmigung die Kosten in Höhe von maximal 50 Euro pro Monat. Darin enthalten sind auch Unterstützungsleistungen im Gebrauch der App. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die DiPA im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Diese Liste wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt. Bisher ist dort keine App aufgeführt.

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?

Anders als die ärztlich verordneten Hilfsmittel werden Pflegehilfsmittel nicht ärztlich verordnet. Sie beantragen ein Pflegehilfsmittel direkt bei Ihrer Pflegekasse. Hilfreich ist es, Ihrem Antrag eine kurze Begründung beizufügen, warum Sie dieses Pflegehilfsmittel benötigen. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Die Frist läuft, sobald Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.

Ist ein medizinisches Gutachten notwendig, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen. Kann die Pflegekasse diese Frist nicht einhalten, muss Ihnen das rechtzeitig mitgeteilt und begründet werden. Unterbleibt dies, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt. Die Pflegekassen schließen Verträge mit Leistungserbringern – beispielsweise einem Sanitätshaus – ab. Wer die Versorgung übernimmt, teilt die Kasse Ihnen mit.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Kostenlose Beratung, Antragsformulare und Tipps erhalten Sie in den Pflegestützpunkten. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, welcher Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe ist. Alternativ können Sie auf der Internetseite der Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP) online Beratungsangebote recherchieren.

Weitere Informationen

Autorinnen: Rotraut Schmale-Grede ist Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga. Sabine Eis ist Referentin für Soziales und Politik bei der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.

Dieser Text erschien zuerst in der Mitgliederzeitschrift "mobil", Ausgabe 1-2023. Sechs Mal im Jahr erhalten Mitglieder der Deutschen Rheuma-Liga die Zeitschrift kostenlos direkt nach Hause (jetzt Mitglied werden).

Pflegeversicherung bei rheumatischen Erkrankungen

Welche Pflegegrade gibt es? Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Welche Leistungen gibt es? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Themenseite zur Pflegeversicherung. Der Text stammt aus dem Merkblatt "Die Pflegeversicherung bei rheumatischen Erkrankungen". Das Merkblatt können Sie herunterladen und bei Ihrem Landes- oder Mitgliedsverband bestellen. 

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Beratung und Begegnung: Wir sind gerne für Sie da!

„Sie haben Rheuma“ – mit diesem Satz beginnt für viele Menschen eine Zeit der Verunsicherung. Was bedeutet die Erkrankung für mein Leben? Wo finde ich Hilfe? Die Deutsche Rheuma-Liga unterstützt Betroffene in ganz Deutschland. Erste Anlaufstelle sind unsere Landes- und Mitgliedsverbände.

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