29.03.2012

Funktionstraining

Mangelnde Bewegung kann zu Schäden in den Gelenken führen. Die Deutsche Rheuma-Liga hat daher zusammen mit  Krankengymnastik-Experten ein spezielles Bewegungstraining entwickelt, das seit vielen Jahren erfolgreich angeboten wird: das Funktionstraining.

Spezielle Übungen dienen dazu, die kranken Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten, sie zu fördern ohne sie zu überfordern. Bewegung ohne Belastung ist das Prinzip. Funktionstraining findet als Warmwassergymnastik oder Trockengymnastik statt und wird durch die Rheuma-Liga vor Ort organisiert. Physiotherapeuten leiten die Gruppen an. Funktionstraining ist eine gesetzlich anerkannte ergänzende Leistung zur Rehabilitation rheumakranker Menschen und wird bei medizinischer Notwendigkeit durch Krankenkasse oder Rentenversicherung (bei Verordnung durch eine Rehabilitationseinrichtung) bezahlt.

Funktionstraining - längere Verordnungsdauer möglich

Für chronisch Rheumakranke ist das Funktionstraining, das als ergänzende Leistung zur Rehabilitation im SGB IX verankert ist, ein wichtiger Baustein in der Versorgung. Um zu verhindern, dass die Gelenke versteifen wird von Rentenversicherung und Krankenversicherung die Bewegungstherapie (als Trockengymnastik oder Warmwassergymnastik) gefördert.

Vor Ort organisieren die Gruppen der Deutschen Rheuma-Liga das undefinedFunktionstraining.

Am 1.1.2011 ist eine neue Rahmenvereinbarung zu Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft getreten. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass bei rheumatischen Erkrankungen 12 bzw. 24 Monate Funktionstraining verordnet werden können. Dabei handelt es sich um Richtwerte. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Verordnung auch für längere Zeiträume erfolgen. Bei der Verhandlung der neuen Rahmenvereinbarung konnte die Rheuma-Liga erreichen, dass die starre zeitliche Begrenzung des Funktionstrainings aufgehoben wurde und die Verordnung sich stärker nach den medizinischen Erfordernissen ausrichtet. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hatte im Juni 2008 die frühere starre Befristung für nicht gültig erklärt.

So können Sie teilnehmen:

Für das Funktionstraining benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger genehmigt werden muss. Informationen dazu erhalten Sie bei den Gruppen der Rheuma-Liga vor Ort oder in den Geschäftsstellen der Verbände. Dort können Sie sich auch anmelden und erfahren, welche Gruppen oder Kurse es in Ihrer Nähe gibt.

Andere Bewegungsangebote

Auch wenn Sie kein Funktionstraining verordnet bekommen haben, ist Bewegung von hoher Bedeutung für rheumakranke Gelenke. Die Rheuma-Liga vor Ort bietet neben dem Funktionstraining daher meist auch noch andere Bewegungsangebote. Sprechen Sie die Aktiven vor Ort an.

 
 
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