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Impfstoffe gegen Corona: Hinweise für Rheuma-Betroffene

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Was sollten Rheuma-Betroffene bei einer Impfung gegen SARS-CoV-2 beachten? Wir beantworten einige Fragen.

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter entsprechender Therapie uneingeschränkt einsetzbar. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie kann der Einsatz sowohl der mRNA-Impfstoffe als auch der Vektorimpfstoffe für Betroffene mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen empfohlen werden.

An dieser Stelle beantworten wir einige Fragen zum Thema "Corona-Impfung und Rheuma".

Welche Corona-Impfstoffe gibt es?

In Deutschland werden derzeit sechs Impfstoffe gegen das Coronavirus von der STIKO empfohlen:

Wie oft muss die Impfung zur Grundimmunisierung erfolgen?

Grundsätzlich sollen Kinder ab 12 und Erwachsene in Deutschland dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten nur Personen mit wenigstens drei Impfungen als "vollständig" geimpft.

Für Menschen ab 60 Jahren und gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen (Bewohner in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen) empfiehlt die STIKO eine 2. Auffrischungsimpfung.

Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es sinnvoll sein, nach sechs Monaten eine weitere, fünfte Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Entscheidung sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.

Diese Empfehlungen zur Auffrischungsimpfung ändern sich, wenn vor oder nach der COVID-19-Impfung eine gesicherte Infektion mit dem Corona-Virus eingetreten ist. Einzelheiten sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts zu finden.

Beim Medikament Rituximab wird ein deutlicher zeitlicher Abstand zur Impfung empfohlen. Die Impfung soll frühestens 4 Monate nach der letzten Gabe von Rituximab erfolgen und das Medikament soll nach der Impfung in der Regel frühestens nach vier Wochen gegeben werden.

Bei schwer immundefizienten Patienten (siehe unten) mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort kann eine dritte Impfung bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung verabreicht werden. Dies ist nicht die offizielle „Auffrischungsimpfung“, sondern zählt zur Grundimmunisierung (siehe unten)
 

Für wen werden bereits im Rahmen der Grundimmunisierung zusätzliche Impfungen empfohlen?

Besonderheiten für Personen mit geschwächtem Immunsystem

  • Bei Patienten mit schwerer immunsupprimierender Therapie (=schwer immundefiziente Patienten) ist die Schutzwirkung der Vakzinierung möglicherweise vermindert bzw. ungewiss. Die gilt insbesondere dann, wenn die Immunsuppression schon während der Impfungen bestand.
  • Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und intensiver immunsupprimierender Therapie können im Rahmen der Grundimmunisierung eine dritte Impfung bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung erhalten.
  • Je nach Immunantwort können weitere Impfungen zur Grundimmunisierung im Abstand von 4 Wochen erwogen werden.
  • Unter einer schweren immunsupprimierenden Therapie verstehen STIKO und DGRh beispielsweise Patienten unter einer Therapie mit Rituximab und Abatacept. Aber auch Patienten unter hoher Methotrexat-Dosis (z.B. Erwachsene mit > 20 mg/Woche) oder Therapie mit Mycophenolat-Mofetil (MMF), Azathioprin (ab 3 mg pro kg Körpergewicht pro Tag) und Cyclophosphamid fallen hierunter.
  • Außerdem zählen Patienten mit einer „Kortison“-Therapie ab 10 mg/Tag (für mehr als zwei Wochen) oder hoch dosierter bzw. sehr hoch dosierte Stoßbehandlung zu den schwer immunsupprimierten Patienten, die nach vier Wochen eine dritte Impfung erhalten können.
  • Auch Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen, die während eines Schubs geimpft worden sind, sollten nach individueller Risikoabschätzung bereits ab vier Wochen eine dritte Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung erhalten können.
  • Erst nach erfolgreicher Grundimmunisierung mit zwei oder mehr Impfungen sollen die beiden Auffrischungsimpfungen (siehe unten) im Abstand von jeweils drei Monaten erfolgen.
  • Diese Empfehlungen zur Grundimmunisierung ändern sich, wenn vor, während oder nach der COVID-19-Impfung eine gesicherte Infektion mit dem Corona-Virus eingetreten ist. Einzelheiten sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts zu finden.

Quelle: Pressemitteilung der STIKO vom 3.2.2022, Stellungnahme der DGRh vom 29.11.2021, Empfehlungen der DGRh vom 24.2.2022

Epidemiologisches Bulletin 33/2022 des Robert Koch Instituts 

Unterstützung der Impfung bei schwer immundefizienten Rheumapatienten durch prophylaktische Antikörpergabe

  • Bei schwer immundefizienten Patienten (siehe oben), insbesondere dann, wenn die Immunsuppression schon während der Impfungen bestand, ist die Schutzwirkung der Impfung möglicherweise vermindert bzw. ungewiss. Im Zweifelsfall kann laut DGRH von einem unzureichenden Schutz ausgegangen werden; selbst dann, wenn ausreichend Antikörper nach der Impfung gefunden wurden (siehe unten).
  • Eine passive Immunisierung mit einer Kombination aus monoklonalen Antikörpern soll laut RKI nur noch für Hochrisikopatienten in Betracht gezogen werden. Dazu zählt das RKI zum Beispiel Patienten unter Rituximab-Therapie
  • Die Antikörperprophylaxe ist kein Ersatz für die Impfung, sondern eine Ergänzung.
  • Die Entscheidung zur Therapie sollte in enger Abstimmung zwischen Rheumatologen und erfahrenen infektiologischen Zentren getroffen werden.

Weitere Details zur Antikörperprophylaxe finden sich auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts  (im Epidemiologischen Bulletin 8/2023)

Eignen sich die bisherigen Corona-Impfstoffe für Betroffene mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und sind diese sicher?

Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie kann der Einsatz sowohl der mRNA-Impfstoffe als auch der Vektorimpfstoffe für Betroffene mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen empfohlen werden. Besonderheiten zu bestimmten Medikamenten und Zeitpunkten sind unten aufgeführt.

Die bisherigen Studien zeigen, dass die Impfung mit den mRNA-Impfstoffen für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen sicher ist und in der Regel gut vertragen wird. Außerdem bilden nach diesen Ergebnissen die meisten Rheumapatienten nach der Impfung schützende Antikörper, auch wenn die Antikörperbildung etwas schwächer als bei gesunden Menschen ausgeprägt zu sein scheint.

Nach Einschätzung der DGRh schützt die Impfung die meisten Rheumapatienten trotz der leicht verminderten Antikörper-Antwort vor einer Infektion oder aber wenigstens vor einem schweren Verlauf. Eine nur geringe Anzahl von Impfdurchbrüchen bestätigt den Nutzen der Impfung.

Beim Medikament Rituximab wird ein deutlicher zeitlicher Abstand zur Impfung empfohlen. Die Impfung soll frühestens 4 Monate nach der letzten Gabe von Rituximab erfolgen und das Medikament soll nach der Impfung in der Regel frühestens nach 4 Wochen gegeben werden. 

Kann die Impfung einen Rheumaschub auslösen?

Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen vertragen COVID-Impfstoffe gut. Verträglichkeit und Sicherheit entsprechen der der Allgemeinbevölkerung. Ein milder und kurzfristig verlaufender Krankheitsschub ist bei 4,4 Prozent der Rheuma-Patienten beobachtet worden. Nur in 0,6 Prozent der Fälle war der Schub schwerwiegend.

Sollte bei Betroffenen von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ein bestimmter Impfstoff verwendet werden?

Es gibt keine Hinweise, dass einer der Impfstoffe aufgrund der rheumatischen Erkrankung bevorzugt verwendet oder nicht verwendet werden sollte. In einzelnen Fällen kann die Verwendung eine mRNA-Impfstoffes gegenüber einem vektorbasierten Impfstoff bevorzugt in Erwägung gezogen werden. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn beispielsweise eine schnelle Wirkung erzielt werden soll, damit anschließend Rituximab sicher eingesetzt werden kann oder bei Patienten über 60 Jahren, die zusätzlich an Antiphospholipidsyndrom (APS) oder einer Immunthrombopenie leiden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Impfung?

Die Immunsuppression sollte zum Zeitpunkt der Impfung so gering wie möglich sein. Allerdings sollen Betroffene auf keinen Fall für die Impfung ihre Basistherapie eigenmächtig absetzen oder verändern. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, Impfungen nicht während eines Schubes zu verabreichen; ob aber eine Impfung gegen COVID-19 von der aktuellen Krankheitsaktivität abhängig gemacht werden soll, wird noch kontrovers beurteilt.

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie empfiehlt nicht grundsätzlich, eine bestehende immunmodulierende / immunsuppressive Therapie wegen einer anstehenden COVID-19-Impfung zu verändern. Auch für Methotrexat wird nicht grundsätzlich eine Therapiepause empfohlen. Als Ausnahme gilt die Gabe von Substanzen, die langanhaltend wirksam die Immunantwort der B-Zellen stören, also Rituximab. Für Betroffene, die diesen Wirkstoff bekommen, sollte der Rheumatologe gemeinsam mit dem Betroffenen über eine Therapiepause oder eine Umstellung auf alternative Therapien erwägen.

Quelle: Empfehlungen der DGRh

Kann der Erfolg der Impfung durch die Bestimmung von Antikörpern (Titerbestimmung) überprüft werden?

Die Bestimmung der Antikörper nach der Impfung wird nicht regelhaft empfohlen. Es ist bisher noch unklar, ob aus dem Vorliegen von Antikörpern auf die Wirksamkeit der Impfung geschlossen werden kann.

Die STIKO empfiehlt lediglich bei schwer immundefizienten Personen (siehe oben) mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort, dass frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis UND frühestens vier Wochen nach der dritten Impfstoffdosis jeweils eine Antikörper-Bestimmung erfolgen soll.

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRH) sieht die Bestimmung der Antikörper bei einem größeren Personenkreis als die STIKO. Laut DGRh kann die Antikörperbestimmung schon dann sinnvoll sein, wenn aufgrund verschiedener Faktoren (Alter, Medikation etc.) Zweifel am Vorliegen einer angemessenen Impfantwort vorhanden sind.

Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, die keine Impfantwort zeigen, sind als besonders gefährdet zu betrachten. Bei Patienten mit geringer oder nicht vorhandener Impfantwort können weitere Impfungen oder in besonderen Fällen eine prophylaktische Antikörpergabe (siehe oben) in Betracht gezogen werden.

Was ist bei der Corona-Impfung für Kinder zu beachten?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Kinder und Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren die Grundimmunisierung mit zwei Impfungen und eine anschließende Auffrischungsimpfung. 

Auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren empfiehlt das Robert-Koch-Institut die Impfung gegen COVID-19. Das Impfschema variiert dabei für Kinder mit und ohne Vorerkrankungen. Kinder zwischen fünf und elf Jahren mit Vorerkrankungen sollen eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie bis zu 2 Auffrischimpfungen (unter Berücksichtigung von durchgemachten Infektionen) erhalten.

Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren Mit Vorerkrankungen sollen eine Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf (siehe oben) besteht.

Weitere Informationen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 46/2022.

Sind die vorhandenen Impfstoffe Tot- oder Lebendimpfstoffe?

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter entsprechender Therapie uneingeschränkt einsetzbar.

Der erste klassische Totimpfstoff gegen SARS-CoV-2 lag mit Nuvaxovid vor. Der zweite zugelassen Totimpfstoff trägt den Namen „COVID-19-Impfstoff Valneva“. Weitere befinden sich in der Entwicklung. Dies sind Impfstoffe, bei denen z.B. Eiweiße des Virus gemeinsam mit Hilfsstoffen (Wirkstverstärkern) verabreicht werden.

Die Impfstoffe der Firmen Biontech/Pfizer und Moderna Biotech basieren auf mRNA (Boten-RNA) und sind ebenfalls als Totimpfstoffe anzusehen.

Die Impfstoffe der Firmen Astra-Zeneca und Janssen-Cilag basieren auf Viren, die sich NICHT im Körper vermehren können. Damit erfüllen auch diese Impfstoffe nicht die Definition eines Lebendimpfstoffes, sondern werden als „Vektor-Impfstoff“ oder „Vektor-basierter Impfstoff“ bezeichnet.

Was passiert mit der Erbinformation aus dem Impfstoff im menschlichen Körper?

Die Impfung mit mRNA oder den Vektor-Impfstoffen stellt den Körperzellen des geimpften Menschen vorübergehend eine Bauanleitung für Eiweißstoffe zur Verfügung, die typisch für das Virus sind. Diese Eiweiße führen wie bei anderen Impfungen dazu, dass das Immunsystem einschlägige Antikörper herstellt. Bei einer tatsächlichen Ansteckung mit dem Coronavirus kann das Immunsystem rascher reagieren.

Sowohl die mRNA als auch die DNA der Vektor-Impfstoffe werden in der Körperzelle abgebaut und haben keinen Einfluss auf das Erbgut der menschlichen Zellen. Außerdem kann der Organismus aus den injizierten Substanzen keine kompletten oder infektiösen Viruspartikel zusammensetzen.  Die Vektor-Impfstoffe werden vom körpereigenen Immunsystem kontrolliert und nach kurzer Zeit eliminiert.

Welche Impfungen sind außerdem wichtig?

Unabhängig vom Coronavirus sollten Rheuma-Betroffene sich gegen Pneumokokken (bestimmte Erreger schwerer Lungenentzündungen) und Influenza-Grippe impfen lassen. Ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder Impfung gegen SARS-CoV-2 sollte bei Impfungen mit Lebendimpfstoffen eingehalten werden. Zwischen COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe muss kein Impfabstand eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Thema Impfschutz für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen lesen Sie hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Außerdem stellt das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite Faktenblätter zum Impfen bereit. Lesen Sie auch die Patientenversion der Deutschen Rheuma-Liga und der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie zu den Handlungsempfehlungen für die Betreuung und Impfung von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen im Rahmen der COVID-19 (Coronavirus)-Pandemie.

Quelle: Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit

Angebote der Rheuma-Liga: Infos, Bewegung, Entspannung

Online-Bewegungsprogramm, Podcasts, Bewegungsvideos, Online-Seminare, Ratgeber und vieles mehr: Die Landes- und Mitgliedsverbände der Deutschen Rheuma-Liga sind auch während der Corona-Pandemie für Sie da. Auf unserer Seite "Angebote für Zuhause" finden Sie einen Überblick über das vielfältige Programm.

Mehr erfahren

Marion Riedel, Rheuma-Betroffene und Ehrenamtlerin der Rheuma-Liga Bremen, spricht im Video mit Professor Dr. Jens Gert Kuipers, Chefarzt der Klinik für Internistische Rheumatologie am Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen, über das Verlaufsrisiko einer Corona-Infektion mit einer rheumatischen Erkrankungen und die Corona-Impfung unter immunmodulierenden Therapien.

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