Bisher wird die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob der Antragsteller mit 62 Jahren in den Ruhestand gegangen wäre. Künftig soll die Berechnungsgrundlage von 65 Jahren gelten. Freuen können sich darüber aber nur diejenigen, die ab 2018 einen Antrag stellen: Denn eine Anpassung der laufenden Renten sieht die Bundesregierung nicht vor.
Die bisherigen Gesetzesänderungen zur Erwerbsminderungsrente haben zumindest eins gemeinsam: Sie gleichen einem Marathon der verpassten Chancen. Der Lösung des eigentlichen Problems, nämlich den Abschlägen, widmet sich die Bundesregierung auch diesmal nicht. Bis zu 10,8 Prozent werden abgezogen, wenn man vor dem 63. Lebensjahr wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, und das lebenslang.
„Was als Plus für die Erwerbsminderungs-Rentner verkauft wird, ist reine Kosmetik. Die Abschläge müssen endlich abgeschafft werden, sonst bleiben Menschen, die wegen ihrer Krankheit nicht arbeiten können, weiter in der staatlich verordneten Altersarmut.“ so Rotraut Schmale-Grede, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga. „Man könnte es schon unanständig nennen, von Besserstellung zu reden, wenn dabei Renten unterhalb der Armutsgrenze gemeint sind. Kranke Menschen werden nicht absichtlich krank.“
Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt heute im Durchschnitt 673 Euro im Monat. Die Armutsrisikoschwelle liegt in Deutschland bei 942 Euro.
Weiterführende Informationen finden sich in der Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga zum Gesetzentwurf zum Erwerbsminderungsleistungsgesetz.
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