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Deutsche Rheuma-Liga: Berlin verfehlt das Klassenziel beim Thema Inklusion

Mangelnde Barrierefreiheit und Inklusion, Foto Clipdealer, Frau in Rollstuhl an Treppe

Barrierefreiheit „light“ statt wirksamer Inklusion: Aus Sicht der Deutschen Rheuma-Liga ist die Novelle des Behindertengleichstellungsrechts bestenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

Bonn, 16.02.2016. Behinderten eine möglichst selbstständige Lebensführung und Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen – das ist das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Neuauflage des Behindertengleichstellungsrechts, die Mitte des Jahres in Kraft treten soll, will diese Forderung in nationalem Recht verankern. Doch das BGG ignoriert zahlreiche Forderungen von Behindertenverbänden, darunter auch die der Deutschen Rheuma-Liga. Nach Ansicht des größten deutschen Selbsthilfeverbandes im Gesundheitsbereich muss die Regierung daher nachbessern.

 

Barrierefreiheit „light“

Zwar enthält der Gesetzentwurf gute Ansätze – wie die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Doch dringend notwendige Gesetzesänderungen bleiben auf der Strecke: Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten ausdrücklich dazu, Barrierefreiheit auch durch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Doch im deutschen Gesetzentwurf fehlt eine derartige Verpflichtung für private Unternehmen – sie werden nur am Rande mit einbezogen. Für Rheumakranke bedeutet dies beispielsweise, dass Kliniken oder Arztpraxen keine barrierefreien Zugänge anbieten müssen. Im schlimmsten Fall ist der Facharzt nicht ohne die Hilfe einer dritten Person erreichbar, etwa, weil unüberwindbare Stufen den Zugang erschweren oder sich eine Tür nur mit viel Kraft öffnen lässt. „Das ist ein Skandal“, kritisiert Prof. Dr. Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga. „Wir brauchen eine echte Barrierefreiheit, keine light-Version!“

Neue Definitionen von „Behinderung“

Die Deutsche Rheuma-Liga hält die Neufassung des Begriffes der „Behinderung“ für längst überfällig. Denn die UN-Behindertenrechtskonvention fordert für Menschen mit Einschränkungen die tatsächliche Gleichstellung und eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei versteht sie Behinderung nicht als feststehenden Begriff, der sich an Einschränkungen orientiert. Vielmehr entstehe Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen einer Gesellschaft und Menschen mit Beeinträchtigungen – zum Beispiel durch Barrieren, also einem „Behindert-Werden“. „Dieser Perspektivwechsel aus der UN-Behindertenrechtskonvention muss sich endlich im Behindertengleichstellungsrecht widerspiegeln“, betont Prof. Gromnica-Ihle.

Zudem erfolgen zahlreiche gesetzliche Regelungen unter Finanzierungsvorbehalt oder in Form von „Soll“-Regelungen. „Die Gleichstellung von behinderten und chronisch kranken Menschen darf aber keine Angelegenheit sein, die man nach Kassenlage entscheidet“, kritisiert Prof. Erika Gromnica-Ihle. Die Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga findet sich im Internet unter
www.rheuma-liga.de/stellungnahmen 
 

Über die Deutsche Rheuma-Liga
Die Deutsche Rheuma-Liga ist mit aktuell 290.000 Mitgliedern die größte deutsche Selbsthilfeorganisation im Gesundheitsbereich. Der Verband informiert und berät Betroffene unabhängig und frei von kommerziellen Interessen. Die Rheuma-Liga bietet Menschen mit rheumatischen Erkrankungen Rat und praktische Hilfen wie zum Beispiel Funktionstraining, unterstützt aber auch Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen und tritt für die Interessen rheumakranker Menschen in der Gesundheits- und Sozialpolitik ein. Die Rheuma-Liga finanziert ihre Arbeit vorrangig durch Mitgliedsbeiträge, Förderungen der Kranken- und Rentenversicherer, Projektmittel und Spenden.

Weitere Informationen: www.rheuma-liga.de  


Ansprechpartner für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung:
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Maximilianstr. 14
D-53111 Bonn

Julia Bidder | mobil-Chefredaktion
Telefon:    +49 (0) 228 76 60 6 - 23
E-Mail:      bv.bidder(at)rheuma-liga.de