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Ratgeber gibt Orientierung im Paragrafendschungel

Cover der Broschüre "Ihre Rechte im Sozialsystem"
Der kostenlose Ratgeber "Ihre Rechte im Sozialsystem" ist in einer aktualisierten Neuauflage erschienen. Die 48-seitige Broschüre der Rheuma-Liga informiert Patienten mit Rheuma und ähnlichen Erkrankungen über ihre Rechte gegenüber Arzt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträgern und Ämtern.

Etwa 20 Millionen Deutsche leiden an einer Erkrankung des Bewegungsapparates, zum Beispiel entzündliches Rheuma, Arthrose oder Osteoporose. Zwar haben neue Medikamente in den vergangenen Jahren die Behandlung vor allem der entzündlich-rheumatischen Erkrankungen revolutioniert. Trotzdem sind Krankheiten wie Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew oder Kollagenosen immer noch häufige Ursache für Arbeitsunfähigkeit, frühzeitige Berentung oder Behinderung. Betroffene wollen und sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben, doch sie stoßen oft auf Hürden.

"Deutschland bietet als Sozialstaat eine Reihe von Hilfen an, um die Lasten chronisch kranker Menschen zu vermindern. Es ist das gute Recht von Rheumakranken, die bestehenden Angebote in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten aber die Unterstützung der Gesellschaft nur, wenn sie diese auch einfordern", betont Professor Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga.

Doch vielen fällt es schwer, sich im Dickicht der Paragrafen zurechtzufinden. Der Ratgeber "Ihre Rechte im Sozialsystem" der Rheuma-Liga fasst alle Rechte und Zuständigkeiten übersichtlich und verständlich zusammen. Themen der neuen, aktualisierten Auflage sind zum Beispiel: Welche Rechte habe ich als Patient gegenüber meinem Arzt? Ab wann muss ich als chronisch Kranker keine Zuzahlungen mehr leisten? Wie bekomme ich eine stationäre Reha-Maßnahme? Welche finanziellen Hilfen stehen mir zu, wenn ich nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang arbeiten kann? Wie beantragt man eine Erwerbsminderungsrente, welche Auswirkungen hat eine anerkannte Schwerbehinderung und wie kann ich bei Ämtern meine Rechte wahren?

Die aktualisierte Auflage weist auch auf die Neuerungen hin, die das gerade eingeführte Patientenrechtegesetz beinhaltet, sowie auf den Wegfall der Praxisgebühr.

Das Unternehmen Astra Zeneca hat die Druckkosten bezuschusst.
Im Internet git es eine <link file:836 download den>undefinedLeseprobe der Sozialratgeber-Broschüre, sie kann bei den Landes- und Mitgliedsverbänden bestellt werden.

Bestellungen unter: 
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V., Maximilianstr. 14, 53111 Bonn (bitte 1,45 Euro Rücksendeporto beilegen), Fax: 0228-7660620, E-Mail: <link>bv@rheuma-liga.de oder per Info-Telefon: 01804-600 000 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, bei Mobiltelefon max. 42 Cent).