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Versorgung Rheumakranker endlich verbessern, Patientenbeteiligung ausbauen!

Resolution der Deutschen Rheuma-Liga zum Versorgungsstrukturgesetz

Die Deutsche Rheuma-Liga fordert die Bundesregierung auf, die spezialärztliche Versorgung wie im Gesetzentwurf vorgesehen zu realisieren und sich nicht auf Verwässerungskurs zu begeben. Die Beteiligung der Patienten bei der Versorgungsplanung auf Bundes- und Landesebene sei bislang mangelhaft im Versorgungsstrukturgesetz geregelt. Im Vorfeld der Delegiertenversammlung am 5. November in Berlin verabschiedete der Verband eine<link file:722 download zum>undefinedResolution, die sich an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr richtet.

„Für Menschen mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen entscheidet der frühe Zugang zur rheumatologischen Fachversorgung darüber, ob rechtzeitig eine medikamentöse Therapie eingeleitet werden kann, die dazu beiträgt, Funktionseinschränkungen und Behinderungen zu vermeiden. Dies scheitert in Deutschland heute nachweisbar vor allem an der zu geringen Zahl der internistischen Rheumatologen“, heißt es in der Resolution. Und weiter: „Das Versorgungsstrukturgesetz muss aus Sicht der Deutschen Rheuma-Liga erreichen, dass mehr Rheumatologen für die Versorgung zur Verfügung stehen.“

Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Deutschen Rheuma-Liga: „Es gibt Bestrebungen, die vorgesehenen Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung, die zu einer Verbesserung des Zugangs zum Rheumatologen beitragen könnten, wieder fallen zu lassen oder sie auf die Basis von dreiseitigen Verträgen zwischen Krankenkassen, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern zu beschränken. Das wäre ein arger Rückschritt.“ Die Patientenbeteiligung werde damit bei der Gestaltung der spezialärztlichen Versorgung ausgehebelt und die Transparenz der Qualitätsanforderungen aufgegeben“, heißt es in der Resolution.

Die Deutsche Rheuma-Liga fordert zudem einen Ausbau der Patientenbeteiligung auf Bundes- und Landesebene. Auf Landesebene müssten Patienten in den neuen Gremien der sektorenübergreifenden Versorgung einbezogen werden und Antragsrecht in den Landesausschüssen erhalten. Nicht ausreichend geregelt sei die Erstattung von Fahrtkosten und Fortbildung, wenn sich Patienten in Gremien und Ausschüssen auf Landesebene sowie den Zulassungs- und Berufungsausschüssen engagierten.

Auf Bundesebene müsse ein Mitbestimmungsrecht in Verfahrensfragen im Gemeinsamen Bundesausschuss realisiert werden und im Bewertungsausschuss müsse ein Mitberatungsrecht eingeführt werden.

<link file:722 download zum>undefinedHier geht es zur Resolution