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Anpassen des Arbeitsplatzes: Weiterbildung, Umschulung, Arbeitsassistenz

Die rheumatische Erkrankung beeinträchtigt die berufliche Leistungsfähigkeit? Dem entgegenzuwirken ist Aufgabe der beruflichen Rehabilitation. Je nachdem, welche Beschwerden die Krankheit bereitet und wie stark der Betroffene an seinem Arbeitsplatz körperlich belastet ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihn zu entlasten und die Arbeitsfähigkeit zu bewahren.

Oft ist es nötig und möglich, den Arbeitsplatz mit technischen Hilfsmitteln, beispielsweise einem orthopädischen Stuhl, Greifhilfen für Werkzeuge, einem höhenverstellbaren Arbeitstisch oder einer besonderen Computertastatur, auszustatten. Brauchen Betroffene ein Auto, um die Arbeitsstätte zu erreichen, steht ihm ein Zuschuss zur Erlangung des Führerscheins, zum Erwerb eines Autos oder für dessen behindertengerechten Umbau zu.

Arbeitsassistenz

Können Arbeitnehmer ihre Arbeit gut erledigen, brauchen dafür aber regelmäßige Unterstützung, kann auch eine Arbeitsassistenz in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass die Unterstützungstätigkeit zeitlich umfangreich und wiederkehrend ist, wie die einer Bürokraft im Rollstuhl, die Hilfe beim Kopieren und Transportieren von Aktenordnern braucht.

Auch betriebs- und  standortgebundene Umbauten, wie Auffahrrampen, automatische Türen, Treppenlifte oder barrierefreie Sanitäranlagen, werden von den Leistungsträgern (mit-)finanziert. Was Arbeitgeber und -nehmer wissen sollten: Die Integrationsämter bewilligen Arbeitgebern bei derlei Investitionen oft Zuschüsse und Darlehen.

Präventionsgespräche

In vielen Fällen helfen schon kleine Veränderungen, um Rheuma-Betroffenen die Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Arbeitnehmer sollten mit ihrem Vorgesetzten, Betriebsarzt und den Beschäftigtenvertretungen klären, was am Arbeitsplatz möglich und sinnvoll erscheint. Dazu eignen sich die gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsgesprächenach SGB IX § 84.

Können Arbeitnehmer beispielsweise die Arbeit auch in wechselnden Körperhaltungen verrichten, also sitzend, stehend oder gehend? Lassen sich Kälte, Erschütterungen oder einseitige Belastungen wie schweres Heben umgehen? Ist eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer körperlicher Beanspruchung möglich? Lässt sich der Arbeitsbeginn – etwa wenn Rheumabetroffene unter Morgensteifigkeit leiden – zeitlich nach hinten verschieben oder können Arbeitnehmer Stunden reduzieren? § 81 Abs.5 SGB IX fordert derlei Unterstützung ausdrücklich von Arbeitgeberseite und enthält auch einen grundsätzlichen und juristisch einklagbaren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.

Studierende können übrigens bei entsprechenden Funktionseinschränkungen der Hände mit einem ärztlichen Attest eine angemessene Schreibzeitverlängerung bei Klausuren erwirken und für den Vorlesungsalltag über „Eingliederungshilfen für Behinderte“ beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe einen Laptop beantragen.

Weiterbildung und Umschulung

Nicht alle haben das Glück, mit entsprechenden Hilfen an ihrem Arbeitsplatz bleiben oder betriebsintern wechseln zu können. Zudem spielt es eine entscheidende Rolle, ob die gesundheitlichen Einschränkungen Kernfunktionen Ihrer Arbeit betreffen oder nur einige Nebentätigkeiten. Eine Weiterbildung vermittelt neue Fähigkeiten, die an das bereits erworbene berufliche Wissen anknüpfen und für eine Arbeit qualifizieren, die Betroffene mit einer rheumatischen Erkrankung auch mit ihrer Erkrankung bewältigen können. So könnte sich etwa ein Elektriker oder ein Kältetechniker im kaufmännischen Bereich weiter qualifizieren, so dass sie in einem Unternehmen ihrer Branche im Büro oder auch in der telefonischen Kundenbetreuung arbeiten könnten.

Eine Umschulung kommt in Frage, wenn sich der Betroffene durch eine neue Ausbildung auf eine völlig neue Tätigkeit vorbereiten möchte – im genannten Fall vielleicht für eine Arbeit im Verkauf.

Der Text stammt aus der Broschüre "Im Job mit Rheuma" der Deutschen Rheuma-Liga. 

Ansprechpartner

Weiterbildung und Umschulung werden als Leistungen zur Teilhabe von der Rentenversicherung oder auch von der Arbeitsagentur genehmigt und finanziert.