Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen. Grund lage dafür ist die Telematikinfrastruktur – auch Datenautobahn genannt. Sie ermöglicht die schnelle und sichere Kommunikation zwischen Behandlern, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten.
Das Ziel der Digitalisierung ist es, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Effizienz des Gesundheitswesens zu steigern. Ohne die Telematikinfrastruktur wären beispielsweise das E-Rezept oder die ePA nicht realisierbar.
Die Gesundheits-ID
Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit Januar 2024 verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine Gesundheits-ID auszustellen. Die Nutzung ist freiwillig. Die Gesundheits-ID ist eine eindeutig festgelegte Identifikationsnummer, mit der sich Versicherte im Gesundheitswesen digital legitimieren. Gesundheits-IDs können bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Für die Einrichtung und den Betrieb der Gesundheits-ID brauchen Sie ein Smartphone, auf dem Sie Ihre digitale Identität mit einer App anlegen und verwalten. Voraussichtlich ab 2026 brauchen Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versicherungsnachweis mehr, sondern können sich mit ihrer digitalen Identität legitimieren.
Die Gesundheits-ID ermöglicht einen rein digitalen Zugang zu Funktionen des Gesundheitswesens, zum Beispiel dem E-Rezept, Apps auf Rezept oder der App der elektronischen Patientenakte. Das Notfalldatenmanagement Bei einem Notfall zählen oft Sekunden. Dann ist es wichtig, dass Notärztinnen und Notärzte relevante medizinische Informationen sekundenschnell abrufen können – insbesondere, wenn Patientinnen und Patienten gerade nicht ansprechbar sind.
Das Notfalldatenmanagement umfasst den Notfalldatensatz und den Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE). Auf Wunsch und mit Ihrer Zustimmung können diese Informationen auf der eGK gespeichert werden. Der Notfalldatensatz kann eine Übersicht über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge enthalten. Dazu gehören etwa chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, welche Informationen über Ihre Gesundheit oder Ihre individuelle Krankengeschichte im Notfall wichtig sind. Ergänzend finden sich im Notfalldatensatz neben den Kontaktdaten von behandelnden Ärztinnen und Ärzten auch die Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser können Notfalldaten direkt auf der eGK speichern. Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck Ihrer Notfalldaten. Im Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) werden Hinweise zum Ablageort maßgeblicher Dokumente hinterlegt, etwa Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Die Dokumente selbst werden nicht auf der eGK gespeichert.
Der elektronische Medikationsplan
Der elektronische Medikationsplan (eMP) vereinfacht die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Be rufe untereinander und hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden. Er trägt damit wesentlich zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei.
Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) und der elektronische Medikationsplan (eMP) können auf Wunsch des Versicherten erstellt werden, in der Regel vom Hausarzt oder der Hausärztin. Zielgruppe sind gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit mehreren Erkrankungen beziehungsweise der Einnahme mehrerer Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tage und/oder Allergien oder Unverträglichkeiten.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder die Gewährung von Krankengeld erforderlich. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für Arbeitgeber verpflichtend und hat den gelben Schein abgelöst. Für Arztpraxen gilt sie bereits seit 2022.
Seit dem 1. Januar 2025 werden auch Abwesenheiten aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen oder Rehabilitationsmaßnahmen im eAU-Verfahren erfasst. Neu ist auch die Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ob sich Beschäftigte in stationärer oder teilstationärer Behandlung befinden und wie lange diese voraussichtlich dauert.
Für Arbeitnehmende vereinfacht die eAU vieles, denn
- sie wird sicher und schneller an die Krankenkasse und den Betrieb übermittelt.
- Sie müssen Ihren Betrieb lediglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Mit der eAU ist eine lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten bei den Krankenkassen möglich. Dies erleichtert die korrekte und pünktliche Auszahlung des Krankengeldes.
E-Rezept-APP
Die Gematik hat eine App für das elektronische Rezept entwickelt. Die E-Rezept-App ist kostenlos und steht im App-Store von Apple (iOS), bei Google Play (Android) und in der AppGallery (Android auf Huawei-Geräten) zur Verfügung. In der E-Rezept-App kann man Informationen zu einem Medikament abrufen. Außerdem kann man Apotheken suchen, Apotheken finden, Öffnungszeiten nachlesen, E-Rezepte digital einer Apotheke zuweisen sowie bei einer Apotheke digital anfragen, ob ein Medikament vorrätig ist, und es dort bestellen.
Außerdem lassen sich eine Familien- und Vertreterfunktion einrichten. Dazu ist eine NCF-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie eine PIN notwendig. Die persönliche PIN vergibt die jeweilige Krankenkasse. Welche Funktionen der App genutzt werden können, hängt davon ab, ob die Nutzerin oder der Nutzer mit ihrer oder seiner eGK in der App angemeldet ist oder nicht. Ohne Anmeldung können Rezepte digital übermittelt, auf dem Smartphone gespeichert und vor Ort in der Apotheke eingelöst werden. Mit der Anmeldung in der App stehen alle weiteren oben beschriebenen Anwendungen zur Verfügung.
E-Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden. Dies gilt auch für Onlineapotheken. E-Rezepte können auch während einer Videosprechstunde ausgestellt werden und stehen direkt im Anschluss zur Verfügung. Das Einlösen des E-Rezeptes über die eGK oder die E-Rezept-App spart Zeit und Aufwand. Gut zu wissen: Das E-Rezept wird schrittweise für weitere Leistungen eingeführt. Ab Januar 2027 gilt dies für Heilmittel, ab Juli 2027 für Hilfsmittel.
Telemedizin
Die Telemedizin ermöglicht eine medizinische Versorgung, die diagnostische Maßnahmen, Konsultationen, das Monitoring sowie medizinische Notfalldienste umfasst. Mithilfe digitaler Medien kann diese Versorgung unabhängig von räumlichen Distanzen und/oder Zeiten sichergestellt werden. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Telemedizin ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung.
Zur Telemedizin zählen unter anderem
- das Telekonsil – die Beratung von Ärztinnen und Ärzten untereinander,
- die Videosprechstunde sowie
- das Telemonitoring, also zum Beispiel die Kontrolle und Auswertung von Gesundheitswerten aus der Ferne, etwa Blutdruck, Körpertemperatur oder Hirn- und Herzströme.
Der TI-Messenger (TIM)
Seit Mitte 2024 steht den Leistungserbringern der TI-Messenger als Kurznachrichtendienst für die digitale Ad-hoc-Kommunikation untereinander zur Verfügung. Versicherte sollen in der elektronischen Patientenakte (ePA) einen Zugang zu einem TI-Messenger erhalten, der den Nachrichtenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern sowie zwischen Versicherten und Kassen ermöglicht.
Perspektivisch sollen Versicherte auch in anderen Anwendungen wie Patientenportalen oder für die Benutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) einen TI-Messenger nutzen können.
Autorin: Sabine Eis ist Referentin für Politik und Soziales, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband.
Dieser Text erschien zuerst in der Mitgliederzeitschrift "mobil", Ausgabe 4-2025. Sechs Mal im Jahr erhalten Mitglieder der Deutschen Rheuma-Liga die Zeitschrift direkt nach Hause (jetzt Mitglied werden).

