Künftig soll in Apotheken ein Austausch von Biologika aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen können – ohne Wissen des behandelnden Arztes. Die Deutsche Rheuma-Liga spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus.
Im Jahr 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Regeln erstellen soll, wie und wann teure Biologika gegen wirkstoffähnliche, preisgünstige Biologika ausgetauscht werden können.
Ziel ist es, Kosten zu sparen. Im ersten Schritt wurde Ende 2022 beschlossen, dass Ärztinnen und Ärzte gezwungen werden können, die Behandlung aus wirtschaft lichen Gründen auf wirkstoffähnliche, preisgünstigere Biologika (oftmals Biosimilars) umzustellen.
Im nächsten Schritt wurde Mitte 2023 beschlossen, dass Biologika, die als Infusionen verabreicht werden, in der Apotheke gewirkstoffähnliche, preisgünstigere Biologika-Infusionen ausgetauscht werden können.
Verzögerungen erreicht
Die Deutsche Rheuma-Liga hat sich von Anfang an gegen den erzwungenen Therapiewechsel beim Arzt und den unabgesprochenen Austausch in der Apotheke (aus wirtschaftlichen Gründen) ausgesprochen.
Die Deutsche Rheuma-Liga hat dabei im G-BA zahlreiche Detailverbesserungen erreicht und konnte den Austausch verzögern. Verhindert werden konnte der Austausch in den ersten beiden Phasen leider trotzdem nicht.
Nun ist das 2019 gestartete Verfahren in die finale Phase eingetreten. Es wird jetzt über den Austausch von Biologika-Pens und Fertigspritzen in der Apotheke diskutiert. Wenn also der Arzt kein preisgünstiges Biologikum verschrieben hat, soll der Apotheker in Zukunft ohne Kenntnis des verschreibenden Arztes ein wirkstoffähnliches, preisgünstigeres Biologikum ausgeben.
Verfahren ist eröffnet
Die Deutsche Rheuma-Liga hat sich erneut mit aller Vehemenz im G-BA gegen den geplanten Austausch in der Apotheke ohne Information des Arztes ausgesprochen. Die Deutsche Rheuma- Liga sieht zahlreiche Gefahren in Form von vermehrten Fehlanwendungen, Ängsten bei den Betroffenen und Problemen bei der Nachverfolgung von Nebenwirkungen und Wirksamkeitsverlusten. Das Stellungnahmeverfahren im G-BA ist eröffnet. Die ärztlichen Fachgesellschaften sind angehalten, Stellung zu beziehen.
Die Deutsche Rheuma-Liga wird über den Ausgang berichten.
Autor: Dr. Jürgen Clausen ist Referent für Forschung, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband.
Dieser Text erschien zuerst in der Mitgliederzeitschrift "mobil", Ausgabe 4-2025. Sechs Mal im Jahr erhalten nur Mitglieder der Deutschen Rheuma-Liga die Zeitschrift (jetzt Mitglied werden).