Zum 10. Geburtstag des Patientenrechtegesetzes am 26. Februar 2023 erklärt die Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga Rotraut Schmale-Grede: „Zehn Jahre Probelauf für das Patientenrechtegesetz sind genug. Patientinnen und Patienten brauchen mehr Rechtssicherheit als das Gesetz ihnen bietet – insbesondere bei den Informations- und Aufklärungspflichten!“.
Das Patientenrechtegesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesinitiative war es, bestehende Patient*innen-Rechte zu bündeln und bei den Informations- und Aufklärungspflichten mehr Transparenz für Patient*innen herzustellen.
„Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes war klar, dass es nachgebessert werden muss. Die Deutsche Rheuma-Liga sieht dringenden Nachbesserungsbedarf, vor allem bei den Themen „Einsichtsrecht in die Patientenakte“, „Informationen zu individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)“, „Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern“, sagt Rotraut Schmale-Grede.
Umfassendes Einsichtsrecht in die Patientenakte gewährleisten!
Der bestehende Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte schließt die elektronische Patientenakte mit ein. Dies muss sich nach Einschätzung der Deutschen Rheuma-Liga auf die gesamte elektronische Dokumentation, einschließlich eventuell vorgenommener Änderungen beziehen. „Schließlich ist die gesamte Patientenakte von Bedeutung, gerade wenn Behandlungsfehler nachgewiesen werden müssen“, erläutert Schmale-Grede.
Info-Pflichten bei IGeL-Leistungen regeln!
Für die individuellen Gesundheitsleistungen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch mit § 630c Abs. 3 zwar eine Regelung zur Informationspflicht der Patient*innen vor zu den Behandlungskosten vor. Keine Informationspflicht gibt es hingegen dazu, ob der therapeutische Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung nachgewiesen ist. „Die Deutsche Rheuma-Liga fordert daher: In den Informationspflichten muss geregelt werden, dass die Behandler*innen zum therapeutischen und individuellen Nutzen informieren“, sagt Rotraut Schmale-Grede.
Beweislast bei Behandlungsfehlern umkehren!
Lediglich bei groben Behandlungsfehlern muss der Behandelnde beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden beim Betroffenen ist. In allen Fällen trägt der*die Patient*in die Beweislast. Vor allem bei bereits länger kranken und mehrfach erkrankten Betroffenen gelingt dies in der Regel nicht. Die Deutsche Rheuma-Liga fordert daher eine Umkehr der Beweislastumkehr auch bei einfachen Behandlungsfehlern. Diese Beweislastumkehr sollte auch bei IGeL-Leistungen gelten.
Im Jahr der Patientenrechte: Bundesregierung muss liefern
„Patient*innen sind Partner*innen in medizinischen Entscheidungsprozessen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie ausreichend informiert sind, um ihr Mitsprache- und Entscheidungsrecht bei den Therapieoptionen auch nutzen zukönnen. Hier gibt es nach wie vor Probleme bei der Umsetzung. Auch in den gesetzlichen Grundlagen muss nachgebessert werden. Die Bundesregierung hat 2023 zum Jahr der Patient*innenrechte ausgerufen. Das ist gut so, denn die Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes ist überfällig!“, erklärt die Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga, Rotraut Schmale-Grede.