Explodierende Kosten und die fehlende Attraktivität des Pflegeberufs haben die Bundesregierung dazu bewegt, Reformen in der Pflege zu versuchen.
Rund 2.000 Euro pro Monat zahlen Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt aus eigener Tasche für den stationären Heimplatz. Der Eigenanteil für die reine Pflege beträgt dabei rund 830 Euro. Ab Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung nun zusätzlich zum Leistungsbetrag einen Zuschlag zum Eigenanteil, der mit der Verweildauer im Heim ansteigt. Ein Beispiel: Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag fünf Prozent (41 Euro), nach 24 Monaten 25 Prozent (207 Euro) und nach 48 Monaten 70 Prozent (581 Euro).
Änderungen bei Pflegeleistungen
Die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen werden einmalig um fünf Prozent angehoben, der Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Neu eingeführt wird ein Anspruch auf eine Übergangspflege im Krankenhaus von bis zu zehn Tagen. Sie greift dann, wenn direkt nach einem Aufenthalt im Krankenhaus die Pflege zu Hause oder in einer Kurzzeiteinrichtung nicht sichergestellt werden kann (§ 39e SGB V). Außerdem können Pflegekräfte künftig Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel verordnen.
Bessere Arbeitsbedingungen
Für die stationäre Pflege wird ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel eingeführt. Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege-/Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.
Finanzierung
Für Kinderlose steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Der Bund wird ebenfalls ab 2022 dauerhaft einen Zuschuss von einer Milliarde Euro jährlich an die Pflegeversicherung überweisen. Für 2021 vorgesehene Leistungsdynamisierungen werden auf 2025 verschoben.
Autorin: Sabine Eis ist Refrentin für Gesundheits- und Sozialpolitik, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband.