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Rheuma-Liga: "Biologika-Austausch führt zu Risiken für Patienten"

| News
Schild einer Apotheke

Mit aller Deutlichkeit stellt sich die Deutsche Rheuma-Liga gegen die nun beschlossene Regelung zum Biologika-Austausch in Apotheken.

Gegen das Votum der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Apotheken in Zukunft ohne das Wissen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte verordnete Biologika austauschen können. 

„Die nun beschlossene Regelung schafft eine gefährliche Lücke bei der Arzneimittelsicherheit“, sagt Corinna Elling-Audersch, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga, „die Deutsche Rheuma-Liga positioniert sich seit Jahren gegen die nun beschlossene Regelung.“  

Diese Gefahren sieht die Rheuma-Liga durch den Austausch

Der Selbsthilfeverband sieht Probleme unter anderem durch eine unzureichende Einweisung in neue Pens oder Fertigspritzen. Außerdem fehlen durch die neue Praxis Informationen an Ärztinnen und Ärzte. So wird ein Austausch zum Beispiel nicht automatisch rückgemeldet. Damit gehen wichtige Informationen verloren, die für Register wie das RABBIT-Register oder für die Meldung von Nebenwirkungen unerlässlich sind. 

Ein Risiko birgt auch der vielfache Produktwechsel. Dadurch drohen Unsicherheiten, die eventuell sogenannte Nocebo-Effekte auslösen können und die Gefahr von Therapieabbrüchen mit sich bringen. Außerdem kann es zu einem Austausch trotz fehlender Indikationsgleichheit kommen. Das heißt: Wenn zwei Produkte nur in einem Anwendungsgebiet übereinstimmen können Betroffene in Zukunft ein Präparat erhalten, das für ihre konkrete Diagnose nicht zugelassen ist.  

Sparmaßnahmen werden über Sicherheit gestellt  

Der Austausch von Biologika bei der Abgabe in Apotheken soll zusätzliche Kosten sparen: Apotheken sind in Zukunft zur Ersetzung der ärztlich verordneten Biologika durch preisgünstige Arzneimittel, wenn sie wirkstoffähnlich sind, verpflichtet.

In der Regel wird dies ein Austausch eines Original-Biologikums gegen ein preisgünstiges Biosimilar sein. Der Austausch kann aber auch bei Biosimilars untereinander erfolgen, was bisher wenig erforscht ist. Der Austausch liegt bisher in der Verantwortung der behandelnden Ärzte und nach Auffassung der Deutschen Rheuma-Liga muss dies auch so bleiben.

Biologika und die wirkstoffähnlichen Biosimilars stellen eine wichtige Säule zur Behandlung von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen wie rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis oder Morbus Bechterew dar. „Der jetzt beschlossene Austausch in den Apotheken führt dazu, dass Ärzte nicht mehr genau wissen, welches Präparat eingesetzt wurde. Wir stellen uns als Vertretung von Menschen mit Rheuma mit aller Deutlichkeit gegen diese Regelung“, erklärt Corinna Elling-Audersch.

Unser Einsatz für Menschen mit Rheuma

Patientenvertreterinnen und -vertreter der Deutschen Rheuma-Liga engagieren sich in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA regelt in Richtlinien, welche medizinischen Leistungen in welcher Form die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Die Patientenvertretung bringt dabei die Sicht von Betroffenen ein. Die Deutsche Rheuma-Liga stellt zudem die Sprecherinnen der Patientenvertretung in den Unterausschüssen Bedarfsplanung und Disease-Management-Programm.

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