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"Geplante BGG-Reform ist ein Rückschritt für Inklusion und Teilhabe"

Ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung, zu sehen ist das Symbol eines Rollstuhlfahrers

Die Deutsche Rheuma-Liga tritt für verlässliche Rechte, echte Teilhabe und eine inklusive Gesellschaft ein. 

Die Deutsche Rheuma-Liga warnt eindringlich vor der geplanten Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Anstatt echte Fortschritte für Barrierefreiheit und Inklusion zu bringen, droht die Reform nach Angaben des Selbsthilfeverbands zentrale Rechte von Menschen mit Behinderungen spürbar zu schwächen.  

Vizepräsidentin Bendzuck: „Das BGG ist ein Rückschritt!“ 

„Die geplante Reform verspielt eine wirkliche Chance für mehr echte Inklusion. Notwendige Änderungen an Gebäuden sowie an Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter sollen pauschal als unverhältnismäßige Belastung bewertet werden. Diese Formulierung läuft dem Konzept der ‚angemessenen Vorkehrungen‘, die die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, zuwider und diskriminiert Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Dieser systematische Rückschritt darf keinesfalls Gesetz werden”, erklärt Gerlinde Bendzuck, Vizepräsidentin der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband. 

Besonders kritisch sei unter anderem die fehlende Beweislasterleichterung bei vermuteten Verstößen gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit und die Beschränkung des Verbandsklagerechtes auf Feststellung gegenüber privaten Unternehmen. Ohne Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz bestünde für private Unternehmen ein viel zu geringer Anreiz, Barrieren gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu beseitigen und in Barrierefreiheit zu investieren. 

BGG-Reform: Rheuma-Liga fordert Kurskorrektur 

Auch der private Sektor müsse ebenso wie der Öffentliche vollständig in das BGG einbezogen werden, damit bauliche sowie kommunikative Barrieren überall abgebaut werden fordert die Rheuma-Liga.

Nur so könne das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verwirklicht werden, zu dem sich Regierung und Parlament im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention klar bekannt haben. „Menschen mit Behinderungen brauchen nicht nur kurzfristige Hilfen, sondern dauerhafte, verlässliche Barrierefreiheit im Alltag“, erläutert Gerlinde Bendzuck. Die Deutsche Rheuma-Liga steht als starke Stimme für rund 17 Millionen Betroffene in Deutschland und kämpft entschieden gegen jede Verwässerung von Gleichstellungsrechten.

Mit Blick auf die Verhandlungen im Bundestag appelliert Bendzuck: „Barrieren müssen konsequent beseitigt werden. Wir stehen ein für verlässliche Rechte, echte Teilhabe und eine inklusive Gesellschaft“.  

Alle Stellungnahmen der Rheuma-Liga gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rheuma-Liga.

Petition: Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

In den vergangenen Monaten wurde öffentlich darüber diskutiert, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst. Sie fragen sich: Wird die Unterstützung, auf die wir angewiesen sind, künftig noch ausreichen? Wird selbstbestimmtes Leben noch möglich sein? Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung - zum Beispiel durch Pauschalierungen - führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.

Zur Petition

Infos und Unterstützung für Menschen mit Rheuma

Ein wesentliches Anliegen der Deutschen Rheuma-Liga ist es, Betroffenen umfassende Hilfe beim Umgang mit Rheuma zu geben. Dabei ist die Vermittlung von gesichertem Wissen über die Erkrankung und Therapiemöglichkeiten von besonderer Bedeutung. Deshalb bieten wir in unserer Mitgliederzeitschrift "mobil", auf unserer Internetseite, in Videos auf unserem Youtube-Kanal und in unseren Publikationen wichtige und fachlich geprüfte Informationen für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen. 

Hilfe zur Selbsthilfe: Profitieren Sie in unseren Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen von den Erfahrungen anderer Betroffener. 

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