Rundum gut geschützt für die Reise?
Egal, ob Montezumas Rache oder ein verstauchter Knöchel: Wie sichere ich mich als Rheumatiker im Urlaub richtig ab? Welche Versicherung zahlt, wenn ich im Urlaub einen Arzt brauche oder gar ins Krankenhaus muss? Versicherungsexperte Philipp Opfermann beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen.
Herr Opfermann, worauf sollten chronisch kranke Menschen unbedingt achten, wenn sie verreisen?
Eine gute Vorbereitung ist wichtig: Man sollte sich schon zu Hause informieren, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus man im Notfall geht. Denn im europäischen Ausland kommt die gesetzliche Krankenversicherung zwar für Behandlungen auf, die dem Standard der dortigen gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Es kann aber sein, dass der Arzt, den das Hotel empfiehlt, nur privat abrechnet. Das gilt auch, wenn ich zum Beispiel im europäischen Ausland eine geplante Infusion bekommen muss. Für jedes Land ist dies anders, aber die Informationen dazu stellt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bereit, kurz DVKA.
Kann man also auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten?
Eine solche Versicherung ist immer ratsam und kostet in der Regel auch nicht viel. Sie übernimmt im Krankheitsfall meist die Kosten für einen Selbstbehalt oder Zuzahlungen und auch für den Rücktransport. Bei Reisen außerhalb der Vertragsländer der EU sollte man sie auf jeden Fall abschließen.
Was mache ich, wenn die Versicherung mich ablehnt oder Einschränkungen macht, etwa bei einem Rheumaschub nicht zahlen möchte?
Stellt der Versicherer Fragen zur Gesundheit, muss man diese wahrheitsgemäß beantworten. Lehnt der Versicherer jemanden ab oder macht Einschränkungen, geht man mit diesem Schreiben vorab zu seiner Krankenkasse: Für Urlaubsreisen – maximal sechs Wochen pro Jahr – übernimmt diese etwaige Kosten für eine Behandlung chronischer Erkrankungen weltweit. Das muss aber im Vorfeld geklärt werden.
Welche weiteren Policen sind ratsam?
Wenn ich eine teure Reise buche, kann eine Reiserücktritt-Versicherung sinnvoll sein. Viele Anbieter schließen dabei jedoch eine Verschlechterung einer chronischen Erkrankung aus. Reiseabbruch-Versicherungen greifen, wenn ich die Reise abbrechen muss. Man muss im Einzelfall schauen, ob sich das lohnt. Abraten können wir aber von der sogenannten Gepäckversicherung: Wird etwas aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet, zahlt das die Hausratversicherung. Das gilt allerdings nicht für Diebstahl unterwegs.
Der Interviewpartner Philipp Opfermann ist Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Fragen stellte mobil-Chefredakteurin Julia Bidder.
Gut zu wissen
Rund um Reiseversicherungen
Die Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) finden sich unter www.dvka.de
Telefon 0228 2289530-0.
Stiftung Warentest hat 2015 Anbieter von Auslandsreise-Krankenversicherungen getestet. Der Test kann für 2,50 Euro im Internet heruntergeladen werden unter www.test.de/thema/reiseversicherung
Die Verbraucherzentralen bieten Beratungen zu Reisenversicherungen an. Eine halbstündige Beratung kostet 40 Euro.