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Medikamentensicherheit: Sicherheitsbedenken bei allen JAK-Inhibitoren

| News

Die Europäische Arzneimittelagentur hat den Einsatz von JAK-Inhibitoren wegen Sicherheitsbedenken eingeschränkt. Nun hat die DGRh Stellung bezogen.

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hatte zuletzt den Einsatz von Tofacitinib bei entzündlich rheumatischen Erkrankungen aufgrund bestehender Sicherheitsbedenken eingeschränkt. Die EMA ist nun zu dem Schluss gekommen, die Sicherheitsbedenken zu Tofacitinib auf die anderen JAK-Inhibitoren Baricitinib, Filgotinib und Upadacitinib auszudehnen, nachdem sich auch in einer Beobachtungsstudie zu Baricitinib gewisse Risiken gezeigt haben. Die Europäische Kommission hat im März 2023 die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen beschlossen.

Laut EMA sollen die oben genannten JAK-Inhibitoren bei den folgenden Patienten nur dann eingesetzt werden, wenn keine geeigneten Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen: Patienten im Alter von 65 Jahren oder älter, Patienten mit einem erhöhten Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Probleme (z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall), Patienten, die rauchen oder in der Vergangenheit lange geraucht haben und Patienten mit einem erhöhten Krebsrisiko. Ärzte sollten ihre Patienten regelmäßig auf Hautkrebs untersuchen, insbesondere Patienten mit Hautkrebsrisiko.

Darüber hinaus sollten JAK-Inhibitoren bei Patienten mit Risikofaktoren für Blutgerinnsel in der Lunge und in den tiefen Venen (venöse Thromboembolie), die nicht zu den oben genannten Patientengruppen gehören, mit Vorsicht angewendet werden. Außerdem wird empfohlen, dass die Dosierung bei Patienten, bei denen ein Risiko für venöse Thromboembolien, Krebs oder schwere Herz-Kreislauf-Probleme besteht, reduziert wird (wenn möglich). Dies teilt die EMA auf ihrer Internetseite mit.

Stellungnahme der DGRh

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat zu den Maßnahmen bereits mehrfach Stellung bezogen (zuletzt hier) und einerseits die gute Wirksamkeit der JAK-Inhibitoren hervorgehoben, andererseits die Schwächen in den von der EMA bewerteten Studien aufgezeigt. Gleichzeitig weist die DGRh auf zusätzliche Studien hin, die kein erhöhtes Risiko für die o.g. Komplikationen bei der Behandlung mit JAK-Inhibitoren zeigen (außer für Herpes Zoster – was bekannt ist). Insgesamt sieht die DGRh die von der EMA dargelegten Risiken als nicht sicher belegt an.

Diese Einschätzung der DGRh wurde Ende 2023 durch eine Auswertung des RABBIT-Registers untermauert. Die neue Auswertung zeigt, dass bei Patienten mit JAK-Inhibitoren schwere Herz-Kreislauf-Probleme nicht häufiger aufgetreten sind als bei anderen Patienten, die mit Biologika oder Methotrexat behandelt wurden. Die Analyse umfasste rund 8000 Patienten. Die DGRh betont, dass „vermutete, aber nicht sicher belegte Risiken“ nicht dazu führen sollten, dass generell auf den Einsatz der JAK-Inhibitoren verzichtet wird. Das erhöhte Risiko in der Altersgruppe über 65 Jahre sei nur belegt, wenn gleichzeitig ein hohes kardiovaskuläres Risiko vorliegt.

Betroffene Rheumapatienten sollten mit ihrem Rheumatologen über die oben genannten Risiken sprechen und diese abwägen. Die DGRh gibt Hinweise für die Neuverordnung, aber auch für Patienten, die bereits gut mit JAK-Inhibitoren eingestellt sind.

Medikamente in der Rheumatherapie

Unser Medikamentenführer soll Ihnen einen Überblick über die Medikamente geben, die zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen eingesetzt werden.

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