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Pflegereform: Bedarf rechtzeitig prüfen

Die Deutsche Rheuma-Liga empfiehlt Betroffenen mit tatsächlichem Pflegebedarf, einen Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung nicht aufzuschieben.

Denn die geplante Neuordnung der Pflegeversicherung könnte für Menschen mit Pflegebedarf erhebliche Konsequenzen haben. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sollen zum 1. Januar 2027 die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben und zugleich die Bewertungssystematik in einzelnen Modulen verändert werden. Die Deutsche Rheuma-Liga lehnt diese Verschärfung ab. Nach Angaben in dem Referentenentwurf könnte die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit dadurch um rund 22 Prozent zurückgehen. Menschen mit rheumatischen Erkrankungen und einem tatsächlichen Unterstützungsbedarf sollten deshalb ihren Anspruch auf einen Pflegegrad jetzt prüfen und einen notwendigen Antrag nicht unnötig aufschieben. Das gilt sowohl für einen erstmaligen Antrag als auch für eine Höherstufung, wenn sich der Unterstützungsbedarf im Alltag erhöht hat.

Die Deutsche Rheuma-Liga weist darauf hin, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Bestandsschutz nicht alle Situationen ausreichend absichert. Bestehende Pflegegrade sollen zwar grundsätzlich bis zur nächsten Begutachtung erhalten bleiben. Bei einer erneuten Begutachtung – etwa nach einem Höherstufungsantrag – kann jedoch bereits das neue Recht zur Anwendung kommen. Dadurch besteht nach Einschätzung der Deutschen Rheuma-Liga das Risiko, dass Menschen trotz unverändertem tatsächlichem Versorgungsbedarf schlechter eingestuft werden. Wichtig ist deshalb: Wer im Alltag tatsächlich auf Unterstützung angewiesen ist, sollte nicht abwarten, sondern seinen individuellen Pflegebedarf prüfen lassen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, einen Pflegegrad ohne entsprechenden Bedarf zu beantragen. Entscheidend sind die tatsächlichen Einschränkungen der Selbstständigkeit und der konkrete Hilfebedarf im Alltag. 
 
Die Deutsche Rheuma-Liga setzt sich konsequent dafür ein, dass Menschen mit rheumatischen Erkrankungen auch künftig die Unterstützung erhalten, die sie aufgrund ihrer tatsächlichen Einschränkungen benötigen. 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf des PNOG