Am 1. Januar 2021 ist eine überarbeitete Version der Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten. Mit ihr sollte die Verordnung von Heilmitteln für Ärzte wie Patienten vereinfacht werden. In der Praxis ergaben sich jedoch im Laufe des Jahres Schwierigkeiten, besonders bei der Verordnung langfristig benötigter Heilmittel. Das hat die Deutsche Rheuma-Liga zum Anlass genommen, jetzt das Merkblatt „Heilmittelverordnung“ als Unterstützung für Rheumabetroffene zu veröffentlichen.
„Mit dem Merkblatt möchten wir Rheumabetroffene so gut informieren, dass sie wissen, ob und welche Heilmittel ihnen bei ihrem Krankheitsbild zustehen und in welchem Umfang. So können sie ihr Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung, die für sie existenziell ist, einfordern“, erklärt Marion Rink, Vizepräsidentin der Deutschen Rheuma-Liga.
Rheumabetroffene brauchen Heilmittel
Rheumabetroffene sind häufig auf Heilmittel wie Physiotherapie und Ergotherapie angewiesen, um ein möglichst selbstständiges und schmerzfreies Leben zu führen. Die Rheuma-Liga begrüßte daher die Einführung der aktualisierten Version der Heilmittel-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. Zum Beispiel, weil darin die Unterscheidung zwischen Erstverordnung, Zweitverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls weggefallen ist, sodass Ärzte seitdem besser auf den Bedarf der Betroffenen eingehen können.
Jedoch zeigte sich durch die Rückmeldungen von Rheumabetroffenen bald, dass sie in der Praxis oft vor zwei Problemen stehen. Die Ärztinnen und Ärzte verordnen nicht in ausreichender Menge, weil sie Angst vor einem Regress haben, und sie wissen vielfach nicht um die Möglichkeit, bei dauerhaftem Heilmittelbedarf eine Verordnung direkt für zwölf Wochen auszustellen. Für Patientinnen und Patienten heißt das unter anderem, dass sie immer wieder neue Verordnungen brauchen. „Das bedeutet mehr Aufwand und führt faktisch zu einer erhöhten Zuzahlung für diejenigen, die sowieso schon viele nicht verschreibungspflichtige Dinge aus eigener Tasche zahlen müssen“, so Marion Rink.
Gut zu wissen für Rheumabetroffene
Im neuen Merkblatt der Rheuma-Liga ist deshalb genau nachzulesen, was in der Richtlinie aufgeführt ist, zum Beispiel eine Liste verordnungsfähiger Heilmittel je nach Erkrankung (Heilmittelkatalog) und eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf. Nach wie vor ist auch die Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den besonderen Verordnungsbedarfen gültig. Damit können Ärzte zum Beispiel bei rheumatoider Arthritis Heilmittel für zwölf Wochen verordnen. Im Merkblatt ist erklärt, wie die Heilmittel verordnet werden und wann Rheumabetroffene länger Heilmittel bekommen. Das richtet sich nach ihrer Diagnose.
Es sind aber auch Möglichkeiten aufgeführt, was Betroffene tun können, wenn ihre Diagnose nicht auf der Liste steht. Ebenso gibt es wertvolle Hinweise für die Ärzteschaft, zum Beispiel im Hinblick auf die ICD-10-GM-Codes und -Diagnosegruppen, die sie auf der Verordnung vollständig angeben müssen. Nur so lassen sich diese Verordnungskosten aus dem Heilmittel-Volumen der Ärztin oder des Arztes herausrechnen. „Wir hoffen, Rheumabetroffenen mit dem Merkblatt bei ihren Problemen in der Praxis weiterhelfen zu können. Ich werde die Umsetzung der Heilmittel-Richtlinie im G-BA aber natürlich weiterhin aufmerksam beobachten“, sagt Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss „Veranlasste Leistungen“ des G-BA ist.
Das Merkblatt kann ab sofort hier heruntergeladen werden und ab Mitte Januar 2022 bei den Landes- und Mitgliedsverbänden bestellt werden. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Seite "Heilmittelverordnung".