Die Deutsche Rheuma-Liga hat Bundesgesundheitsminister Spahn aufgefordert, Menschen mit entzündlichem Rheuma beim Zugang zu Schutzmasken und frühzeitigen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 unbedingt zu berücksichtigen. Anlass für die Forderung des Selbsthilfeverbands ist die aktuell verabschiedete Regelung im SGB V, dass das Bundesministerium für Gesundheit in einer Verordnung bestimmen kann, welche Versicherten zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einen Anspruch auf Masken und frühzeitige Schutzimpfungen haben. Nach SGB V soll die Versorgung für Personen vorgesehen werden, für die ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.
„Sowohl das Robert Koch-Institut (RKI) als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ordnen Menschen, die an einer Autoimmunerkrankung, zum Beispiel entzündlichem Rheuma, leiden, in ihren Publikationen als Risikogruppe ein. Wir fordern daher den Bundesgesundheitsminister auf, dieser Einschätzung zu folgen und Rheuma-Patienten den Zugang zu Schutzmasken und frühzeitige Schutzimpfungen zu ermöglichen.Betroffene von Autoimmunerkrankungen dürfen nicht auf der einen Seite als Risikogruppe benannt, aber bei der Versorgung mit Schutz übergangen werden“, erklärte Rotraut Schmale-Grede, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga.
Betroffene mit entzündlichem Rheuma berücksichtigen
In Deutschland leben rund 17 Millionen Menschen mit einer Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis. Davon leiden rund 1,5 Millionen Patienten an einer entzündlichen rheumatischen Erkrankung, wie zum Beispiel rheumatoider Arthritis.
Das geht oftmals einher mit der Einnahme immunsuppressiver Medikamente (zum Beispiel Glukokortikoide) und es treten vermehrt Begleiterkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes oder Herzkreislauferkrankungen auf. Laut RKI wurden schwere Krankheitsverläufe von COVID-19 unter anderem bei Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bei Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen, die die Immunabwehr herabsetzen können, beobachtet. Daher fordert die Deutsche Rheuma-Liga den Gesundheitsminister auf, Patienten mit einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung in der Verordnung als Risikogruppe festzulegen, damit sie einen Anspruch auf FFP 2/3-Masken und eine frühzeitige Schutzimpfung haben.