Anlässlich der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Deutschen Bundestag am 5. November 2026, hat Corinna-Elling-Audersch, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga erklärt: „Wer mit Rheuma pflegebedürftig wird, darf nicht durchs Raster fallen. Wir machen uns große Sorgen, denn das Pflegeneuordnungsgesetz in seiner jetzigen Form kürzt immer noch bei denjenigen, die unbedingt auf Hilfe angewiesen sind. Jetzt ist der Bundestag gefordert!“.
Zwar habe die Bundesregierung einzelne Kritikpunkte aufgegriffen, aber der Kern des Gesetzes bleibe jedoch problematisch, so Elling-Audersch. Der Zugang zum Pflegegrad werde erschwert, die Verhinderungspflege solle entfallen und die Dynamisierung der Pflegeleistungen im Jahr 2028 würden ausgesetzt, bemängelt der Selbsthilfeverband weiter.
Jeder fünfte geht leer aus
Besonders kritisch sieht die Deutsche Rheuma-Liga die geplante Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3. Nach dem Gesetzentwurf könnte die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit bei Erstbegutachtungen dadurch um rund 22 Prozent zurückgehen. Besonders Menschen mit rheumatischen Erkrankungen, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, könnten damit künftig schwieriger einen Pflegegrad erhalten.
„Wir lehnen diese Verschärfung ab. Wer Pflege benötigt, muss Zugang zu den entsprechenden Leistungen erhalten. Eine restriktivere Anerkennung von Pflegebedürftigkeit löst die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung nicht, sondern verlagert die Folgen auf die Betroffenen und ihre Familien“, erklärt Elling-Audersch.
Bund soll mehr Verantwortung für Pflegebedürftige übernehmen
Auch die vorgesehenen Leistungskürzungen für Menschen mit Pflegegrad 1 bleiben aus Sicht der Deutschen Rheuma-Liga nicht hinnehmbar. Damit würden gerade Unterstützungsleistungen gestrichen, die dazu beitragen, den Alltag trotz Pflegebedürftigkeit zu bewältigen. Ebenso kritisiert der Verband die geplante Streichung der Verhinderungspflege.
„Wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen, etwa wegen Krankheit oder Urlaub, ist eine verlässliche Ersatzpflege notwendig“, sagt Elling-Audersch. „Der Bund entzieht sich zudem seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, indem er sich nicht an der Finanzierung des Pflegeneuordnungsgesetzes beteiligt.” Dazu käme, dass der Bund der Pflegeversicherung seine Corona-Schulden in Höhe von rund sechs Milliarden Euro bis heute nicht erstattet habe.
„Insgesamt wird den Menschen hier eine Reform versprochen und ein Spargesetz geliefert. Für viele Pflegebedürftige droht dadurch der Weg in die Sozialhilfe. Das werden wir als Deutsche Rheuma-Liga so nicht unwidersprochen hinnehmen“, erklärt Elling-Audersch.

